Revision des Obligationenrechts
Worum geht es?
Das geltende Bauvertragsrecht ist zweckmässig und ausgewogen. Bei Baumängeln sind Bauherrinnen und Bauherren aber teilweise ungenügend geschützt. Dies hat eine Überprüfung gezeigt. Der Bundesrat will deshalb die Situation der Bauherrschaft und damit allen voran der Haus- und Stockwerkeigentümerinnen und -eigentümer verbessern.
Was ist bisher geschehen?
- Am 19. August 2020 eröffnet der Bundesrat die Vernehmlassung zu einer Revision des Bauvertragsrechts. Sie dauert bis zum 30. November 2020 (Medienmitteilung).
- Am 19. Oktober 2022 nimmt der Bundesrat die Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis und verabschiedet die Botschaft zu einer Änderung des Obligationenrechts (OR) (Medienmitteilung).
- Parlamentarische Beratungen (22.066)
Dokumentation
Vernehmlassungsverfahren
Stellungnahmen des Vernehmlassungsverfahrens
Vernehmlassungsergebnisse
Botschaft und Entwurf
-
Botschaft
(BBl 2022 2743)
-
Entwurf
(BBl 2022 2744)
- Medienmitteilung vom 19. Oktober 2022
Dossier
Medienmitteilungen
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Letzte Änderung 19.10.2022
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