«Fällt das Dublin-Abkommen, wird die Schweiz zur Asylinsel»
Interview, 20. April 2026: Neue Zürcher Zeitung; Tobias Gafafer, Matthias Venetz
Bundesrat Beat Jans warnt vor den Folgen der 10-Millionen-Initiative der SVP. Im Gespräch mit Tobias Gafafer und Matthias Venetz sagt er, ein absoluter Bevölkerungsdeckel wäre ein unglaubliches Experiment.
Herr Bundesrat, Sie haben den Abstimmungskampf gegen die Initiative zur 10-Millionen-Schweiz der SVP früh eröffnet. Fürchten Sie sich vor dieser?
Es bleiben noch zwei Monate, und die Abstimmung ist sehr wichtig. Der Bundesrat lehnt diese Initiative entschieden ab und will die Bevölkerung offen über die Auswirkungen informieren. Es wäre ein grosser Fehler, wenn wir in diesen unsicheren Zeiten die Brücken zu Europa abbrechen würden. Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Freiheit stehen weltweit unter Druck. Die EU ist bei der Verteidigung dieser Werte unsere wichtigste Verbündete. Deshalb ist der Bundesrat überzeugt davon, dass wir in diesen unsicheren Zeiten mit einem Bruch mit der EU nicht noch mehr Unsicherheit schaffen sollten.
Die Bevölkerung ist stark gewachsen, seit die Schweiz die Personenfreizügigkeit eingeführt hat. Wie viel Zuwanderung verträgt das Land?
Die Schweiz verträgt so viel Zuwanderung, wie es für das Wohlergehen von uns allen braucht. Damit die Leute im Spital einen Arzt haben. Damit unsere Eltern von der Spitex gepflegt werden. Damit ein Bauarbeiter kommt, wenn die Strasse vor Ihrem Haus kaputt ist. Damit das KMU bei offenen Stellen genügend gute Bewerbungen auf dem Tisch hat. Die Initiative hingegen macht keine praktikablen Vorschläge, wie wir die Zuwanderung steuern können. Sie löst keine Probleme, sondern schafft sie und würde den Fachkräftemangel verschärfen. Sie würde das Wohlbefinden der Bevölkerung und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft beeinträchtigen.
Die Initianten argumentieren auch ökologisch. Haben Sie als früherer Kadermitarbeiter des Umweltverbands Pro Natura dafür Verständnis?
Als Umweltnaturwissenschafter interessiert mich, wie sich politische Entscheide auf die Umwelt und das Klima auswirken. Aber die Initiative verbessert den Klimaschutz nicht. Seit die Personenfreizügigkeit besteht, ist der Materialverbrauch in der Schweiz zurückgegangen, trotz dem Wirtschafts- und Bevölkerungswachstum. Auch die Energieabhängigkeit ist seither zurückgegangen. Diese beiden wichtigen Grössen sind von der Bevölkerungsentwicklung entkoppelt. Für die Umwelt spielt es keine Rolle, auf welcher Seite der Grenze jemand lebt. Ein Stoppschild an der Grenze senkt keine Emissionen.
Hätte die Schweiz weniger Zuwanderer, gäbe es weniger Autoverkehr.
Der Autoverkehr nimmt wegen des wachsenden Tourismus- und Freizeitverkehrs zu. Mit einer guten Bahn- und Strasseninfrastruktur können wir die Probleme anpacken, wie es der Bundesrat auch tut. Wenn wir dagegen die Einwanderung in den Arbeitsmarkt massiv beschränken, stehen einfach die Baustellen still. Diese Stellen sind jetzt schon überdurchschnittlich häufig durch Ausländer besetzt. Und bei den Eisenbahnprojekten haben wir schon heute ein Fachkräfteproblem. Die Initiative würde das noch verschärfen.
Gemäss Umfragen sorgen sich nicht nur SVP-Wähler, sondern auch grosse Teile der Bevölkerung wegen der Zuwanderung. Holen Sie diese Kreise mit Ihren Argumenten ab?
Das wichtigste Argument gegen die Initiative ist ihr Text. Wer diesen liest, merkt schnell, wie weit dieses Volksbegehren geht. Nur schon der absolute Bevölkerungsdeckel wäre ein unglaubliches Experiment. Wenn dieser erreicht wird, ist keine Zuwanderung mehr möglich. Die Schweiz wäre wie ein volles Parkhaus: Es kann nur jemand hinein, wenn jemand herauskommt. Das wäre für eine Volkswirtschaft ein enormes Problem. Wir müssten aber schon ab Annahme der Initiative stark einschränken. Das läuft auf Kontingente hinaus. Irgendjemand müsste also entscheiden, ob das Spital in Samedan oder das Bauunternehmen in Bern eine Stelle besetzen darf. Alt-Bundesrat Couchepin nannte eine solche staatliche Bürokratie einen Albtraum.
Volksinitiativen bieten die Gelegenheit, Dampf abzulassen. Wie würden Sie die Leute von einem Nein überzeugen, wenn Sie in einer Turnhalle in der Innerschweiz ein Podium bestreiten müssten?
Zeichen setzt man nicht mit einem Artikel in der Bundesverfassung, der so klar formuliert ist. Ich würde auf Englands Erfahrungen mit dem Brexit verweisen. Eine Mehrheit der Bevölkerung wollte damals ebenfalls ein Zeichen setzen. Heute bereut sie es. Es geht dem Land viel schlechter, und die Zuwanderung hat nicht ab-, sondern zugenommen – einfach von ausserhalb der EU. Auch die Gesundheitsversorgung ist mit dem Ja zum Brexit schlechter geworden. Zudem würde ich erklären, dass diese Initiative vor allem den Randregionen Sorgen machen muss. Die Städte könnten sich immer Personal holen – wenn nicht in der EU, dann eben in ländlichen Regionen. Sie bieten die besseren Arbeitsbedingungen. Deshalb sage ich den Randregionen, auch in der Innerschweiz: Schaut den Initiativtext genau an! Ihr hättet das Nachsehen, wenn die Spitex im Tal nicht mehr funktioniert und die Baustellen stillstehen, weil das Personal fehlt.
Arbeitgeber könnten doch weiterhin in der EU Fachkräfte rekrutieren.
Die Initiative greift den bilateralen Weg mit der EU direkt an. Sie will die Personenfreizügigkeit kündigen, womit auch die anderen Abkommen der Bilateralen I wegfielen. Sie gefährdet zudem die Verträge von Schengen und Dublin, die für unsere Sicherheit bedeutend sind. Wenn wir den Zugang zu den Strafverfolgungsdatenbanken von Schengen verlieren, wird die Arbeit unserer Polizei stark erschwert. Sie müsste mit einer Augenbinde auf Verbrecherjagd. Die Schweiz würde zudem zur Asylinsel werden, wenn das Dublin-Abkommen wegfiele. Jeder abgewiesene Asylbewerber könnte in der Schweiz ein neues Gesuch stellen. Die Zahl der Asylgesuche dürfte massiv steigen.
Gemäss dem früheren SP-Nationalrat Rudolf Strahm wird die Schweiz die Personenfreizügigkeit nie kündigen.
Es steht im Text der Initiative, unmissverständlich.
Sie betonen, wie wichtig die Abstimmung sei. Ist es ein Fehler, dass die Politik auf einen Gegenvorschlag verzichtet hat?
Der Bundesrat lehnt den Kern der Initiative ab: Einen Bevölkerungsdeckel will er nicht in der Verfassung verankern. Deshalb ergibt ein Gegenvorschlag keinen Sinn. Der Bundesrat hat aber Massnahmen beschlossen, die als Gegenprojekt dienen. Massnahmen, mit denen wir die Zuwanderung steuern, und solche, mit denen wir die Herausforderungen beim Verkehr oder beim Wohnen lösen können. Dafür braucht es die Initiative nicht.
Ein Gutachten im Auftrag des Bundesrates sagt über Ihre Verschärfung der Lex Koller: Sie sei «nicht geeignet», die Probleme in «irgendeiner Art und Weise» zu lindern.
Die Vorlage ist nicht die alleinige Antwort auf die Probleme im Wohnungsmarkt. Für eine Entspannung braucht es verschiedene Massnahmen. Wenn einige Leute, die aus der Schweiz wegziehen, ihre Wohnung verkaufen müssen, ist das vielleicht ein kleiner Schritt. Aber es ist ein Schritt in die richtige Richtung. Weitere Massnahmen sind zum Beispiel im Rahmen des Aktionsplans Wohnungsknappheit vorgesehen. Und mit der Aufstockung des Fonds de Roulement um 150 Millionen Franken sorgt der Bundesrat dafür, dass weiterhin preisgünstige Wohnungen gebaut werden können.
Die Politik hat für die Abstimmung wenig in der Hand.
Das wird immer wieder geschrieben, stimmt aber nicht. Wir haben mit den Bilateralen III mit der EU eine konkretisierte Schutzklausel ausgehandelt. Das ist ein griffiges Instrument. Damit könnten wir bei schwerwiegenden Problemen die Zuwanderung steuern, ohne den bilateralen Weg aufzugeben. Ein solches Instrument wurde in der Vergangenheit oft gefordert. Jetzt haben wir es. Zudem wollen wir mit der Asylstrategie mit den Kantonen, Städten und Gemeinden die Zahl der Asylgesuche reduzieren. Wir arbeiten daran, dass diese weiter zurückgehen.
Taugt diese Schutzklausel etwas, um die Zuwanderung dauerhaft zu bremsen?
Die Schutzklausel können wir bei schwerwiegenden Problemen im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit anrufen. Und damit zielgerichtete, befristete Massnahmen ergreifen. Diese könnten wir verlängern, wenn das Problem nicht gelöst ist. Das Absurde ist, dass die Initiative ausgerechnet dieses griffigste Instrument infrage stellt, indem sie den bilateralen Weg angreift.
Wird mit Ausnahme des Tessins je ein Kanton die Anrufung dieser Schutzklausel verlangen?
Ich kann mir das gut vorstellen. Wir haben klare Indikatoren wie die Sozialhilfe, die Arbeitslosigkeit oder die Zahl der Grenzgänger definiert. Wenn gewisse Schwellenwerte überschritten werden, muss der Bundesrat mit den Kantonen und Sozialpartnern prüfen, ob und welche Massnahmen er ergreift. Besteht etwa bei den Schreinern eine hohe Arbeitslosigkeit, könnten wir je nach Ursache zum Beispiel die Kurzaufenthaltsbewilligungen in dieser Branche kontingentieren.
Die Schutzklausel gilt weitherum als Papiertiger. Wie erklären Sie sich diese Skepsis?
Man kennt die Schutzklausel noch zu wenig gut. Das Parlament kann nun intensiv über dieses Instrument diskutieren und ist gefordert, es genau zu studieren und gegebenenfalls anzupassen.
Der Bundesrat will die Klausel notfalls ohne Zustimmung der EU anrufen. Wird das Bundesgericht dieses Vorgehen stützen?
Die Ausgangslage für das Bundesgericht hat sich verändert. Wir haben nun neue völkerrechtliche Verträge. Diese basieren auf dem Prinzip, dass die Schweiz in bestimmten Fällen von der Personenfreizügigkeit abweichen kann. Ich kann als Justizminister nicht voraussagen, wie das Bundesgericht entscheiden wird. Ich kann aber sagen, dass am Bundesgericht unsere eigenen Richter entscheiden und sie Verträge lesen können.
Sie setzen auf das Prinzip Hoffnung. Bis anhin hat das Bundesgericht in wichtigen Fällen dem Freizügigkeitsabkommen den Vorrang gegeben.
Mit den bisherigen Verträgen mit der EU war die Situation nicht geklärt. Nun ist die Ausgangslage für die Gerichte anders. Wir dürfen im Rahmen der institutionellen Lösungen von der Personenfreizügigkeit abweichen.
Das revidierte Freizügigkeitsabkommen sagt aber nicht, dass die Schweiz von der Personenfreizügigkeit abweichen kann, sondern dass sie die Schutzklausel notfalls auch eigenständig anrufen kann, womit das neue Modell für die Streitbeilegung angewendet würde.
Die Einschätzung des Bundesamts für Justiz ist klar: Wir haben jetzt ein institutionelles Verfahren, das uns genau diese Abweichung erlaubt. Im Übrigen stimmt es nicht, dass das Bundesgericht stets einseitig zugunsten des Völkerrechts entschieden hat. Es hat Einzelfälle unterschiedlich gewichtet.
Die Bundesverfassung verbietet neue völkerrechtliche Verträge, mit denen die Schweiz die Zuwanderung nicht eigenständig steuert. Doch nun will der Bundesrat die Personenfreizügigkeit ausweiten.
Wir haben bei den Bilateralen III klar sichergestellt, dass die Einwanderung weiterhin nur in den Arbeitsmarkt möglich ist. Deshalb liegt hier keine Ausweitung der Personenfreizügigkeit vor.
Kritiker sehen das anders.
Die Ausweitung betrifft die kleine Gruppe von Personen, die in eingetragenen Partnerschaften leben. Neu ist an der Praxis, dass diese unter gewissen Umständen auch erwachsene Kinder und Eltern nachziehen dürfen. Wir gehen davon aus, dass das eine sehr kleine Zahl von Personen betrifft.
Das ist aber nur ein Punkt, es gibt weitere Änderungen beim Familiennachzug. Zudem erhalten alle EU-Bürger nach fünf Jahren in der Schweiz ein Daueraufenthaltsrecht.
Das gilt nur für erwerbstätige EU-Bürger und ihre Familienangehörigen, die bereits in der Schweiz leben. Es wird deshalb nicht dazu führen, dass mehr Leute kommen. Zudem tritt dieses Daueraufenthaltsrecht erst sieben Jahre nach Einführung der Bilateralen III in Kraft.
Die Lage im Nahen Osten ist instabil. Rechnen Sie mit einer Zunahme von Asylgesuchen?
Momentan beobachten wir keine Bewegungen. Aber es ist eine Realität, dass sich infolge von solchen Konflikten Menschen auf die Flucht begeben. Mit der Asylstrategie wollen wir in Zukunft aber verhindern, dass unsere Strukturen überfordert werden, wie dies etwa nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine der Fall war. Wir müssen dafür sorgen, dass unser System derartige Schwankungen besser ausgleichen kann. Erste Fortschritte haben wir bereits gemacht.
Nämlich?
Wir haben Pendenzen abgearbeitet, von 10 000 unbearbeiteten Gesuchen auf 2000. Bis Ende Jahr arbeiten wir auch diese noch ab, was zu einer deutlichen Entlastung, vor allem der Kantone, führen wird. Wir packen die Probleme mit zielgerichteten Massnahmen an. Die Initiative hingegen bringt auch hier gar nichts.
Beim Bundesverwaltungsgericht stapeln sich die Beschwerden. Je länger vorläufig Aufgenommene in der Schweiz bleiben, desto unwahrscheinlicher wird ihre Ausreise.
Wir haben in den vergangenen Jahren auch die Rückkehrquote erhöht. Im vergangenen Jahr betrug sie bei den Landesverweisungen 69 Prozent. Wir werden von vielen anderen Ländern konsultiert, weil wir in diesem Bereich gute Resultate erzielen. Trotzdem arbeiten wir weiter und führen Gespräche über Migrationspartnerschaften mit der Türkei, Afghanistan sowie mit nordafrikanischen und osteuropäischen Staaten.
In Dänemark verfolgen die regierenden Sozialdemokraten eine restriktive Migrationspolitik. Was können Sie von Ihren Parteikollegen lernen?
Ein Postulat fordert einen Vergleich unserer Asylsysteme. Ich bin grundsätzlich offen für Massnahmen, die wirken und im Einklang mit unserer Verfassung stehen. Ich habe mit den zuständigen Ministern aus Dänemark und Schweden auch schon Gespräche geführt.
Und?
Wir konnten noch nicht erkennen, was sie besser machen als wir. Aber sie sind auch in einer anderen Situation als wir, nur schon wegen der geografischen Lage. Die grossen Migrationsbewegungen kommen nicht bis nach Dänemark und Schweden. Hinzu kommt, dass Schweden seit einer Anpassung seiner Einbürgerungspraxis auch sinkende Asylzahlen vorweisen kann. Das ist auch der Grund, weshalb die Zahlen in Dänemark sinken.
Die Massnahmen wirken also.
Es sind eben nicht dänische Massnahmen. Dänemark hat relativ wenige Verschärfungen vorgenommen, die wir nicht kennen und die sich auf die Asylzahlen ausgewirkt haben. Immer wieder wird das Bild gezeichnet, die Schweiz betreibe eine besonders offene Asylpolitik, aber das stimmt nicht. Spätestens seit der Reform von 2019 nicht mehr. Wir sind eingebettet in ein europäisches System, von dem wir stark profitieren. Die Asylzahlen sind im vergangenen Jahr um 7 Prozent und die Gesuche aus der Ukraine um 20 Prozent gesunken. Das hat vor allem damit zu tun, dass Europa in der Asylpolitik neue Wege geht. Die Asylgesuche machen bei uns aber nur einen kleinen Teil der Zuwanderung aus.
Das Parlament ist anderer Meinung und sieht durchaus Spielräume. Die SVP will etwa den Familiennachzug einschränken.
Der Familiennachzug für Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene wird massiv überschätzt. Letztes Jahr profitierten bei den vorläufig Aufgenommenen zum Beispiel gerade einmal 103 Personen vom Familiennachzug. Zudem haben wir schon heute hohe Auflagen für den Nachzug: Die betroffenen Personen müssen einen Job und eine Wohnung haben, wirtschaftlich unabhängig sein und dürfen keine Sozialhilfe beziehen. Dafür werden wir übrigens von Menschenrechtsorganisationen kritisiert. Wenn die SVP im Rahmen ihrer Initiative den Familiennachzug für Flüchtlinge oder vorläufig Aufgenommene einschränken will, bringt das für die Zuwanderung also praktisch nichts.
