Fragen und Antworten zum neuen Gesetz (BÜPF) und seinen Ausführungsverordnungen

Am 1. März 2018 treten das neue Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) sowie dessen Ausführungsverordnungen in Kraft. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 15. November 2017 entschieden. Das Parlament hatte das Gesetz am 18. März 2016 angenommen. Ein Referendum dagegen kam nicht zustande. Ziel dieses Gesetzes ist es, dass die Schweiz zeitgemässe, klare Rechtsgrundlagen für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs hat. Die Strafverfolgungsbehörden sollen die notwendigen Instrumente zur Verfügung haben, um auch Straftaten zu klären, die unter Verwendung neuer Technologien begangen werden.

Letzte Änderung 17.11.2017

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