"Nur wer integriert ist, wird eingebürgert"

St. Galler Tagblatt, Luzerner Zeitung; Tobias Bär
Die Vorlage zur erleichterten Einbürgerung bringt laut Justizministerin Simonetta Sommaruga zwar schnellere Verfahren - die Voraussetzungen blieben aber dieselben. Die SP-Bundesrätin äussert sich zudem zum Flügelstreit in ihrer Partei.

Bundesrätin Simonetta Sommaruga, am 12. Februar entscheidet das Volk über Einbürgerungserleichterungen für Ausländer der dritten Generation. Ein Ja hätte schnellere Verfahren zur Folge - aber auch eine weniger eingehende Überprüfung der Einbürgerungswilligen.
Das stimmt so nicht. Erleichtert wird nämlich nur das Verfahren. Die Voraussetzungen, die Einbürgerungswillige erfüllen müssen, bleiben dieselben: Nur wer gut integriert ist, unsere Werte anerkennt und unsere Rechtsordnung respektiert, wird eingebürgert. Es gibt keinen Automatismus, und es wird niemand eingebürgert, der einen Eintrag im Strafregister hat. Das Verfahren der erleichterten Einbürgerung ist übrigens nicht neu. Wir kennen es zum Beispiel schon bei ausländischen Ehepartnern von Schweizerinnen und Schweizern. Und bei diesen hat sich das erleichterte Verfahren bewährt.

Das Vorsprechen vor einer der Einbürgerungskommission der Gemeinde oder ein Sprachtest fallen aber weg.
Das ist auch richtig so, denn es geht ja um Jugendliche, die hier geboren wurden und unsere Schulen besucht haben. Die Schweiz ist ihre Heimat. Was ihnen fehlt, ist der rote Pass. Die Ausgangslage ist also eine andere als bei Personen, die nicht in der Schweiz geboren wurden.

Über erleichterte Einbürgerungen entscheidet der Bund. Ist dieser nicht zu weit weg, um beurteilen zu können, ob jemand gut in die Gesellschaft integriert ist?
Der Bund klärt diese Frage, indem er beim Kanton Informationen einholt. Und der Kanton kann sich wiederum bei der Gemeinde informieren. Betonen möchte ich: Es geht um junge Menschen, die mit der Schweiz in den meisten Fällen viel stärker verbunden sind als mit dem Herkunftsland ihrer Grosseltern.

Viele Kantone kennen bereits Einbürgerungserleichterungen für junge Ausländer. Wo liegt der Nutzen einer Bundeslösung?
Einzelne Kantone haben Vereinfachungen, doch in jedem Kanton ist das wieder anders. Wenn der Bund die Verfahren durchführt, gibt es klare Regeln, an die sich alle halten müssen. Und umgekehrt werden alle gleich behandelt, in der ganzen Schweiz. Ausserdem entlastet die Bundeslösung auch die Kantone und Gemeinden. Deshalb hat eine grosse Mehrheit der Kantone diese Vorlage in der Vernehmlassung auch unterstützt.

Auch bei einem Ja bleiben die Einbürgerungshürden hoch. Sind weitere Erleichterungen angezeigt?
Nein, das Parlament hat bereits eine Totalrevision des Bürgerrechts verabschiedet. Diese enthält auch Verschärfungen. Die erleichterte Einbürgerung für «Drittgeneratiönler» ist der einzige Punkt, der noch offenblieb. Weitere Schritte sind nicht geplant. Die erleichterte Einbürgerung von Ausländern der zweiten Generation scheiterte 2004 vor dem Volk. Und ein Einbürgerungsautomatismus, wie er für die Ausländer der dritten Generation zunächst angedacht war, ist in der Schweiz nicht mehrheitsfähig.

Sie haben vergangene Woche eine Unterkunft für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge besucht. Deren Zahl ist zuletzt stark angestiegen. Auch im laufenden Jahr?
Nach einer Zunahme auf rund 2700 Personen im Jahr 2015 sind im laufenden Jahr bis Ende November etwas weniger als 1900 von ihnen in die Schweiz gekommen. Trotz des Rückgangs bleibt die Aufgabe anspruchsvoll. Die Kinder und Jugendlichen sind oft traumatisiert vom Krieg in ihrer Heimat, viele haben auf der Flucht Schreckliches erlebt. Es ist eine anspruchsvolle Aufgabe, sie bei uns aufzunehmen und ihren besonderen Bedürfnissen gerecht zu werden.

Die kantonalen Sozialdirektoren haben Empfehlungen für den Umgang mit diesen minderjährigen Flüchtlingen verfasst. Reicht das?
Diese Mindeststandards sind wichtig. Denn es sind noch nicht alle Kantone gleich weit. Das Bewusstsein aber ist inzwischen vorhanden. Auch von Seiten der Bevölkerung spüre ich eine grosse Hilfsbereitschaft. Und dennoch: Es geht hier auch um Geld, eine gute Betreuung kostet; darauf haben die Kantone kürzlich hingewiesen. Aber es geht eben auch um mehr als das. Es geht um die Zukunft dieser Kinder und Jugendlichen.

Der Bund überweist den Kantonen pro unbegleitetem minderjährigem Asylsuchenden eine Tagespauschale von 50 Franken. Die Kantone fordern nun 120 Franken. Sind Sie gesprächsbereit?
Dieses Gespräch führen wir schon seit längerem. Die Kantone haben eine Kostenanalyse gemacht, deren Ergebnisse sie noch diskutieren werden. Ohne falsche Hoffnungen wecken zu wollen: Die Kantone wissen, dass sie auf mein Engagement zählen können. Der Bund zahlt den Kantonen im Asylbereich rund 1,5 Milliarden Franken pro Jahr aus. Am Ende entscheidet das Parlament, ob dieses Budget erhöht werden soll. Die Kantone wissen selber, dass man die besten Argumente hat, wenn man zuerst gemeinsam mit dem Bund eine saubere Analyse vornimmt.

Auch die Gesamtzahl der Asylgesuche ist in diesem Jahr deutlich zurückgegangen. Ist im nächsten Jahr mit einer weiteren Entspannung zu rechnen?
Schauen Sie sich die Situation in Syrien an, und wie viele Menschen dort unter schrecklichen Bedingungen überleben müssen. Viele Flüchtlinge sind in diesem Jahr aufgrund des Abkommens mit der EU in der Türkei geblieben. Wir wissen aber, wie unsicher die Lage dort ist. Kurz gesagt: Eine Prognose ist unmöglich. Fest steht aber, dass beim Thema Flüchtlinge kein Land die Probleme allein lösen kann. Es geht nur gemeinsam. In der Schweiz sind wir mit dem Ja zur Asylgesetzrevision im Juni gut aufgestellt für künftige Entwicklungen.

In der SP findet derzeit eine Debatte über die zukünftige Ausrichtung statt. Der rechte Flügel will dabei stärker sichtbar werden. Sie gehörten als Parlamentarierin ebenfalls dem sozialliberalen Lager an. Unterstützen Sie den parteiinternen Aufstand?
Ich sehe das nicht als Aufstand. Ich habe immer die Ansicht vertreten, dass es in dieser Partei beide Lager braucht. Der ehemalige SP-Präsident Helmut Hubacher hat gesagt, jede grosse Partei brauche zwei starke Flügel, um zu fliegen. In der Analyse ist man sich ja auch heute einig: In der Globalisierung gibt es auch Verlierer. Man kann nicht davon ausgehen, dass jedes Freihandelsabkommen einen Gewinn für alle darstellt. Um diese Menschen, die an den Rand gedrängt werden, müssen wir uns kümmern. Dass es unterschiedliche Antworten auf die Frage gibt, wie man das tun will, das finde ich positiv.


Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative

"Alle täten gut daran, sich an die Fakten zu halten"

Der Bundesrat hat zwei Varianten für einen Gegenentwurf zur Rasa-Initiative präsentiert. Angenommen, das Volk sagt Nein zum Gegenvorschlag. Wäre das ein Nein zur federleichten Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative, wie sie das Parlament beschlossen hat?
Die beiden Varianten gehen nun zuerst in die Vernehmlassung. Wir wissen also noch nicht, welche Variante ins Parlament kommt und ob das Parlament diese dann auch verabschiedet. Wir wissen auch nicht, ob die Rasa-Initiative zurückgezogen wird. Und inzwischen wurde bereits eine neue Initiative zur Kündigung der bilateralen Verträge angekündigt. Es gibt sehr viele Unbekannte. Heute sagen zu wollen, wie ein Nein politisch zu beurteilen wäre, wäre deshalb reine Spekulation.

Mit der Kündigungsinitiative zeichnet sich die entscheidende Abstimmung über die Zukunft der Bilateralen ab. Ist es noch nötig, die Bilateralen in der Verfassung zu verankern, wie es eine der Varianten vorsieht?
Diese Analyse muss man machen. Der Bundesrat kann sein Handeln aber nicht von angekündigten Initiativen abhängig machen. Wenn das Parlament die Beratung des Gegenvorschlags aufnimmt, dann sieht man wohl etwas klarer, ob für diese angekündigte Initiative tatsächlich Unterschriften gesammelt werden.

Der Bundesrat hat immer gesagt, er wolle die bilateralen Verträge erhalten. Die Ausarbeitung eines Umsetzungsgesetzes, das diese Vorgabe erfüllt, hat er dann aber ans Parlament delegiert. Man könnte sagen, die Regierung habe sich aus der Verantwortung gestohlen.
Genau das Gegenteil ist der Fall. Der Bundesrat hat alles dafür getan, um eine einvernehmliche Lösung mit der EU zu finden. Das war nach dem Brexit aber nicht mehr möglich. Wenn Sie den Vorschlag anschauen, den der Bundesrat schliesslich ins Parlament geschickt hat, dann hält sich dieser an die Verfassung. Das Parlament hat dann den Akzent anders gesetzt, nämlich auf die Bilateralen - mit den entsprechenden Abstrichen bei der Verfassung.

Dafür müssen sich die Parlamentarier nun als «Volksverräter» beschimpfen lassen
Alle täten gut daran, sich in dieser Diskussion an die Fakten zu halten. Die Masseneinwanderungsinitiative verlangte keine Kündigung des Personenfreizügigkeitsabkommens, sondern dessen Neuverhandlung. Das hat sich aber als unmöglich herausgestellt. Was dann? Führt man trotzdem Kontingente ein und gefährdet so das ganze bilaterale Vertragswerk? Diese Frage hat die Initiative bewusst offengelassen. Das Parlament hat sich daran die Zähne ausgebissen und sich nun für die Weiterführung des bilateralen Weges ausgesprochen. Es ist unredlich, wenn man jene, die sich für diesen Weg ausgesprochen haben, nun des Verfassungsbruchs bezichtigt.
 

Letzte Änderung 27.12.2016

Zum Seitenanfang