"Die EU würde die Schweiz im Stich lassen": Justizministerin Karin Keller-Sutter warnt vor "Schweizer Brexit"
Ja zur Teilrevision des Waffengesetzes, Ja zur #STAF: Bundesrätin Keller-Sutter setzt sich im Interview mit der @AargauerZeitung und dem @tagblatt_ch für ein Ja zu den beiden Vorlagen ein, über die am 19. Mai abgestimmt wird.https://t.co/zU19WaIlLC#Abst19 #SchweizerWaffenrecht pic.twitter.com/XOi1n3U2W3
— EJPD - DFJP - DFGP (@EJPD_DFJP_DFGP) 1. April 2019
Frau Bundesrätin, in Ihrem Büro hängt seit kurzem ein Bild des Säntis, Ihre erste eigene Pressekonferenz fand am Freitag in Romanshorn statt. Haben Sie nach drei Monaten im Bundesrat bereits Heimweh nach der Ostschweiz?
Karin Keller-Sutter: Ich wäre nicht ehrlich, wenn ich sagen würde, dass ich nie Heimweh habe. Ich fühle mich aber wohl in Bern, habe bereits eine Wohnung für unter der Woche gefunden und mich gut eingelebt. Wenn ich im Büro am Abend jeweils sage, dass ich nach Hause gehe, meine ich nicht mehr Wil. Aber natürlich: Es war eine Umstellung, meinen Mann sehe ich nicht mehr jeden Tag.
Kommt er nie nach Bern?
Er besucht mich ab und zu, dann können wir zusammen abendessen. Und wir verbringen die Wochenenden gemeinsam.
Sie machen einen sehr entspannten Eindruck. An der Pressekonferenz sagten Sie, Sie seien im Amt angekommen. Haben Sie in Ihre Rolle als Exekutivpolitikerin zurückgefunden?
Ja, in einem gewissen Sinne schon. Wobei ich bereits nach dem Wechsel vom Regierungsrat des Kantons St. Gallen in den Ständerat das Gefühl hatte, meine Rolle gefunden zu haben. Zurück in der Exekutive hatte ich den Vorteil, dass ich von Anfang an gleich wusste, wie die Mechanismen funktionieren - auch wenn es ein anderes Umfeld ist.
Sie haben viele Vorschusslorbeeren erhalten. Nun steht Ihnen mit der Verschärfung des Waffenrechts eine wichtige Abstimmung bevor. Fühlen Sie sich unter Druck?
Nein, ich fühle mich persönlich nicht unter Druck. Ich schaue das als Gesamtverantwortung an. Ich gebe mein Bestes und übe mein Amt aus: Ich informiere über die Position von Bundesrat und Parlament.
Bei den Diskussionen über die Verschärfung des Waffenrechts wird sprichwörtlich sehr scharf geschossen. Die Gegner der Vorlage bezeichnen Sie als "Lügnerin". Trifft Sie das?
Nein, das darf man nicht persönlich nehmen. Wenn ein anderer der sieben Bundesräte in meinem Departement wäre, würde das Gleiche über ihn gesagt. Das gehört zum Abstimmungskampf. Damit muss ich leben können. Wobei ich stichhaltige Argumente solch emotionalen Vorwürfen vorziehe.
Die Schützen fürchten um ihre Waffen und ihre Schiesstradition. Haben Sie Verständnis dafür?
Mein Verhältnis zu Waffen ist entspannt und positiv. Ich hatte auch selber schon eine Waffe in der Hand und habe mit ihr geschossen, wobei das einige Jahre her ist.
Mit der Übernahme der EU-Waffenrichtlinie bringen Sie laut Gegnern das Schützenwesen in Gefahr.
Das ist falsch. Die Änderung des Waffenrechts ist verkraftbar, sie ist zumutbar, sie ist geringfügig. Für Armeeangehörige ändert sich durch die Vorlage nichts, wenn sie die Ordonnanzwaffe nach ihrem Dienst übernehmen wollen. Für ehemalige Armeeangehörige, die ihre Waffe bereits zu Hause haben, ändert sich nichts. Für Sammler und Jäger ändert sich nichts. Die Schützen müssen künftig einfach nachweisen, dass sie regelmässig schiessen oder Mitglied in einem Schützenverein sind. Ich sehe nicht, wie damit das Schützenwesen infrage gestellt wird.
Trotzdem: Halbautomatische Waffen würden künftig als verboten klassifiziert. Dazu gehören auch die Sturmgewehre 57 und 90, die im Breitensport sehr beliebt sind. Rechtschaffene Bürger, die sich nie etwas zuschulden kommen lassen haben, hätten plötzlich eine verbotene Waffe zu Hause. Ist das fair?
Sturmgewehre, die direkt von der Armee übernommen werden, fallen nicht in die Kategorie der "verbotenen Waffen". Und es ist heute schon so, dass man einen Waffenerwerbsschein braucht, wenn man eine Waffe kaufen möchte. Künftig braucht man für bestimmte halbautomatische Waffen mit grossem Magazin eine Ausnahmebewilligung. Es ist also ein anderes Formular, das man ausfüllen muss. Das alleine behindert die Schützentradition nicht. Aber natürlich wäre ich selber nie auf die Idee gekommen, so etwas zu fordern.
Warum kämpfen Sie trotzdem dafür?
Im Jahr 2005 hat das Volk zur Schengen- Mitgliedschaft Ja gesagt, seit 2009 ist die Schweiz in diesem Sicherheitsverbund voll dabei. Mit diesem Vertrag haben wir uns verpflichtet, dass wir Rechtsentwicklungen übernehmen. Wir können aber mitreden, so wie wir es bei der Waffenrichtlinie getan haben. Für die Schweiz konnten wir so Ausnahmen erwirken. Was es jetzt braucht vor der Abstimmung über die Teilrevision des Waffengesetzes, ist eine nüchterne Güterabwägung.
Wie sieht diese aus?
Es gibt vielleicht einige neue bürokratische Hindernisse, wie die Schützen sagen. Das stimmt. Aber wie gesagt: Für einen Grossteil der Waffenbesitzer ändert sich nichts. Dagegen wäre der Preis bei einem Nein sehr hoch: Die Schweiz würde aus dem Schengen- Dublin-Verbund ausscheiden, der heute ein entscheidender Pfeiler für die Sicherheit der Schweiz ist.
Sie malen schwarz.
Ich bin nicht bekannt dafür, hysterisch zu sein. Fakt ist, dass wir 90 Tage Zeit hätten, einen Kompromiss zu finden, den die EU-Kommission sowie alle 28 EU-Länder einstimmig verabschieden müssten. Sonst endet der Vertrag automatisch, es braucht nicht einmal eine Kündigung.
Einen solchen Kompromiss halten Sie für unrealistisch?
Das Risiko, dass wir die Schengen-Mitgliedschaft bei einem Nein an der Urne verlieren, ist relativ hoch. Ich sehe nicht, wie wir in 90 Tagen eine für alle Seiten akzeptable Lösung finden könnten. Zum Vergleich: Über ein Rahmenabkommen diskutieren wir seit fast zehn Jahren, und die Briten ringen jetzt dann bald seit drei Jahren um einen Brexit-Deal.
Die EU profitiert doch von der Schengen-Mitgliedschaft der Schweiz, immerhin befindet sie sich in der Mitte Europas.
Die Briten werden wegen des Brexits auch ausgeschlossen, obwohl deren Informationen sehr wertvoll sind. Sie haben eine gute Terrorabwehr und viele relevante Daten, etwa über Gefährder und dschihadistisch motivierte Reisende. Das zeigt deutlich: Die EU gewichtet ihre Grundsätze höher als die Sicherheitsinteressen.
Sie glauben also wirklich, dass die EU die Schweiz im Stich lassen würde?
Ja, davon bin ich überzeugt.
Die EU hat die Verschärfungen wegen terroristischer Anschläge beschlossen. Solche hatten wir in der Schweiz aber nicht.
Die EU hat die Änderungen nicht primär wegen der Anschläge gemacht, diese haben die Arbeiten nur beschleunigt. Ziel ist es ganz allgemein, den Missbrauch von Waffen zu kriminellen Zwecken zu erschweren. Deshalb enthält das Gesetz verschiedene Elemente, welche die Sicherheit erhöhen. So müssen künftig beispielsweise Waffenbestandteile markiert werden. Das erleichtert die Rückverfolgbarkeit, wenn Waffen bei Verbrechen verwendet werden. Neu ist zudem der Informationsaustausch über den Waffenbesitz zwischen den Schengen-Ländern. Aber es ist klar: Der grösste Sicherheitsgewinn ist, dass wir bei Schengen/Dublin bleiben können.
Ab 2020 überprüft die EU alle fünf Jahre, wie wirksam die Waffenrichtlinie ist und ob sie Anpassungen braucht. Weitere Verschärfungen, die dann die Schweiz wiederum übernehmen müsste, sind also absehbar.
Ja, eine regelmässige Evaluation dieser Richtlinie ist ausdrücklich vorgesehen und macht auch Sinn. Richtig ist auch, dass es gestützt darauf weitere Verschärfungen geben könnte. Dann würde der Prozess in der Schweiz aber wieder von neuem anfangen. Wir könnten also wieder mitreden bei der Erarbeitung der neuen Vorschriften. Und danach könnten zuerst wieder Bundesrat sowie Parlament entscheiden und die Schweizer Bevölkerung hätte wie immer das letzte Wort. Wir könnten also auch Nein sagen, wenn das in unserem Interesse wäre.
Dass die EU weitere Verschärfungen beschliessen könnte, schliessen Sie also nicht aus?
Jetzt stimmen wir über die aktuelle Vorlage ab. Und, wie gesagt: Falls es irgendwann in Zukunft weitere Änderungen gibt, können wir wieder mitbestimmen - und ablehnen, wenn wir nicht einverstanden sind.
In den nächsten zwölf Monaten wird das Verhältnis zur EU mehrfach getestet. Steuerreform, Rahmenabkommen, Börsenanerkennung, Personenfreizügigkeit. Bereitet Ihnen diese Aussicht Bauchschmerzen?
Nein. Wir müssen das mit Ruhe und Gelassenheit angehen. Wir leben in einem direktdemokratischen System. Wenn das Volk das letzte Wort hat, muss jede Vorlage auf ihre Mehrheitsfähigkeit geprüft werden.
Sie warnen vor dem "Schweizer Brexit", über den wir wegen der SVP-Kündigungs-Initiative in etwa einem Jahr abstimmen. Was steht auf dem Spiel?
Ein Ja zu dieser Initiative könnte ein bestehendes Vertragswerk auflösen, das bereits heute jeden Tag gelebt wird. Es handelt sich um einen Grundsatzentscheid: Wollen wir die Personenfreizügigkeit und damit den bilateralen Weg weiterführen? Oder wollen wir ihn abbrechen? Wenn es nicht gelingt, den bilateralen Weg zu sichern, erledigt sich auch die Frage nach einem Rahmenabkommen.
Sind die Diskussionen um die Schwächung des Lohnschutzes und Sozialhilfe für EU-Bürger nicht Gift für die Abstimmung? Sie spielen direkt in die Karten der SVP.
Grundsätzlich betreffen Abstimmungen über die Personenfreizügigkeit die Migration und den Arbeitsmarkt. Sie sind nur zu gewinnen, wenn die Sozialpartner mit im Boot sind. Wir haben in der Vergangenheit mehrfach darüber abgestimmt: Immer kämpften Gewerkschaften und Wirtschaft auf derselben Seite - ausser bei der Masseneinwanderungsinitiative. Und da haben wir verloren.
Der Bundesrat kann also das Rahmenabkommen unmöglich paraphieren.
Der Bundesrat sammelt nun die Ergebnisse der abgelaufenen Konsultation und wertet sie aus. Wahrscheinlich im Frühsommer wird er das weitere Vorgehen erklären. Sie müssen noch etwas Geduld haben.
Wie wollen Sie die Abstimmung gegen die SVP-Initiative gewinnen?
Wir müssen erklären, was das bilaterale Vertragswerk für die Schweiz bedeutet. 860 000 Arbeitsplätze in der Schweiz hängen direkt davon ab, die EU ist unser wichtigster Handelspartner. Die Schweiz hat immer den wirtschaftlichen Austausch gesucht, nie die politische Anbindung.
Ihre Partei hat ein klares Bekenntnis zum Rahmenabkommen abgelegt. Ein Fehler?
Wieso? Die Fraktion hat dieses Bekenntnis abgegeben, gleichzeitig aber auch klargemacht, dass sie verschiedene Punkte wie die Unionsbürgerrichtlinie oder die flankierenden Massnahmen hinterfragt.
Die Wirtschaft verlangt derzeit viel: Steuerprivilegien für Unternehmen, Lohnbeiträge für die AHV, EU-Rahmenabkommen für den Handel. Im Gegenzug zeigen sich die Firmen nicht bereit, bei Menschenrechten und Umweltschutz genauer hinzuschauen, Wirtschaftsbosse sahnen Millionensaläre ab. Das birgt sozialen Sprengstoff.
Es braucht einen Ausgleich: Wenn wir den Markt für die Wirtschaft öffnen, dann müssen wir dies sozial abfedern. Dafür haben wir die flankierenden Massnahmen. Kontrollen sollen garantieren, dass die Löhne eingehalten werden. Dahinter stehe ich: In der Schweiz müssen wir Schweizer Löhne bezahlen. Es muss uns gelingen, diese Balance zu halten.
Marktöffnungen sind nur mehrheitsfähig, wenn die Bürgerinnen und Bürger an dem gewonnenen Wohlstand teilhaben können. Bisher ist das gut gelungen. Überhaupt betreffen die hohen Managerlöhne nur einen ganz kleinen Teil der Wirtschaft. 99 Prozent der Firmen in der Schweiz sind KMU, wo auch die meisten Personen arbeiten. Die hohen Saläre zahlen die Grosskonzerne.
Stören Sie diese hohen Gehälter, diese fehlende Sensibilität?
Der Aktionär entscheidet, nicht der Bundesrat. Die Einkommensverteilung in der Schweiz ist zum Glück ziemlich ausgewogen. Im Gegensatz zu den USA oder Grossbritannien, wo wenige Menschen sehr viel Geld verdienen und viele wenig. Wir haben nur einzelne Manager, die sehr hohe Saläre erhalten.
Stört Sie das?
Persönlich finde ich es sehr viel Geld. Was mich stört: Diese Einzelfälle erzielen in der Wahrnehmung der Menschen eine grosse Wirkung. Es sind wenige, die das Vertrauen in die Wirtschaft beschädigen.
Das Volk stimmt im Mai auch über die Steuervorlage und AHV-Finanzierung (STAF) ab, die Sie im Ständerat mitgeprägt haben. Ist es sozialpolitisch eine gute Lösung, der AHV über Lohnbeiträge 2 Milliarden einzuschiessen?
Wir müssen uns die Ausgangslage in Erinnerung rufen: Wir standen vor zwei gescheiterten Vorlagen, die nötig gewesen wären. International steht die Schweiz unter Druck, ihre Unternehmenssteuern zu ändern. Die Reform ist wichtig: Wir haben im Parlament einen Weg gefunden, wie wir Firmen als Steuerzahler in der Schweiz behalten können. Mit der SP suchten wir also einen Kompromiss, eine gescheite Kompensation für die Unternehmenssteuerreform. Zugegeben, als die 2 Milliarden Franken im Raum standen, musste ich tief durchatmen.
Die Bürgerlichen liessen sich über den Tisch ziehen?
Nein, sie haben viele Anliegen bei den Unternehmenssteuern durchsetzen können. Der Kompromiss funktioniert, weil die AHV stark umverteilend wirkt: Niemand erhält mehr als die Maximalrente. Was wir einzahlen, hängt aber direkt von der Höhe des Lohnes ab. Wer viel verdient, zahlt viel ein. 90 Prozent der AHV-Bezüger profitieren so. Sie haben weniger einbezahlt, als sie erhalten.
Die AHV-Sanierung wird auf die lange Bank geschoben.
Nein. Die AHV ist damit zwar noch nicht saniert. Der Bundesrat bringt die Botschaft zur AHV-Sanierung aber schon im Sommer. Entscheidend dafür wird auch sein, ob die STAF-Vorlage angenommen wird. Sonst müssen wir noch mehr Mittel für die Finanzierungsseite einplanen.
Sie schlugen in Ihren ersten Tagen im Amt schnell erste Pflöcke ein: Radikale Islamisten sollen nicht in die Schweiz zurückgeführt werden. Sie wollen Terror-Rückkehrer, sogenannte Gefährder, länger im Gefängnis halten. Und Sie wollen DNA-Profile von Tätern erstellen lassen. Müssen Verbrecher in der Schweiz mit einer härteren Hand rechnen?
(lacht). Die Polizeihoheit liegt immer noch bei den Kantonen.
Wichtige Gesetze werden in Bern gemacht.
Dort, wo wir den Sicherheitsbereich verbessern können, will ich gerne ansetzen - etwa, um die Strafverfolgung effizienter zu gestalten. Beispielsweise die DNA-Profile: Vor 20 Jahren haben wir das Gesetz revidiert. Seither kamen neue technologische Möglichkeiten hinzu, etwa die Phänotypisierung. Das erlaubt nicht nur, die DNA mit möglichen Tätern abzugleichen, sondern gibt uns Hinweise auf das Aussehen des Täters, auf Haar-, Augen- und Hautfarbe. Also das, was ein Augenzeuge berichten könnte. Ich sehe es als Pflicht, der Polizei und der Strafverfolgung diese Möglichkeiten zur Verfügung zu stellen.
Können Sie das ausführen?
Die Forderung kam im Zusammenhang mit dem Fall Emmen auf, als eine Frau 2015 brutal vergewaltigt wurde. Damals hat die Polizei ein Massenscreening gemacht, ohne Match. Die Phänotypisierung hätte Aufschlüsse über das Aussehen des Täters gebracht und damit bei der Fahndung geholfen.
Letzte Änderung 15.05.2020