Humanitäre Tradition der Schweiz wahren – Missbräuche verhindern

Bern, 26.06.2006 - Ziel des neuen Ausländer- und Asylgesetzes ist es, die humanitäre Tradition der Schweiz zu wahren und Missbräuche zu verhindern. Wenn das Stimmvolk am 24. September 2006 Ja zum Ausländer- und Asylgesetz sagt, wird dieses Ziel erreicht. Dies wurde an einer Pressekonferenz in Bern unter der Leitung von Bundesrat Christoph Blocher sowohl von Vertretern der Kantonsregierungen wie auch von Migrationsämtern erklärt. Zweimal Ja zum Ausländer- und Asylgesetz/Pressekonferenz vom 26. Juni 2006

Das neue Ausländergesetz ist notwendig, damit die Schweiz die erforderlichen Arbeitskräfte erhält, ohne dass Arbeitslosigkeit entsteht und ohne dass die Sozialwerke unverhältnismässig belastet werden.

Mit dem neuen Asylgesetz wird durch gezielte Massnahmen verfolgten Menschen Schutz garantiert und so die humanitäre Tradition der Schweiz gewahrt. Gleichzeitig werden Missbräuche im Ausländer- und Asylbereich verhindert: Die Schweiz wird für illegale Einwanderer, Schlepper, Schwarzarbeiter und Kriminelle weniger attraktiv.

Die St. Galler Regierungsrätin Karin Keller-Sutter (FDP), Vizepräsidentin der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD), und der Walliser Staatsrat Jean-René Fournier (CVP) verdeutlichten, dass die Vorschläge die dringenden Bedürfnisse der Kantone berücksichtigen und zur Bewältigung einer humanitären Ausländer- und Flüchtlingspolitik unerlässlich sind.
Hanspeter Iselin, Präsident der kantonalen Migrationsbehörden, und der Direktor des Bundesamtes für Migration, Eduard Gnesa, betonten, dass die beiden Gesetze notwendig sind, um die Missstände im Vollzug zu beheben. Beide wiesen auf die vorgesehenen Massnahmen zur besseren Integration von Ausländern in der Schweiz hin.

Zum neuen Ausländergesetz
Die Integration der ausländischen Wohnbevölkerung ist heute mangelhaft: Die Arbeitslosigkeit, die Straffälligkeit und die Anzahl der IV-Bezüger unter den ausländischen Personen sind überdurchschnittlich hoch. Das neue Ausländergesetz bekämpft diese Probleme:

  • Für Personen von ausserhalb der EU und der EFTA wird die Zulassung zum schweizerischen Arbeitsmarkt beschränkt und auf beruflich besonders qualifizierte Arbeitskräfte konzentriert.
    Stünde der schweizerische Arbeitsmarkt der ganzen Welt offen, wären hohe Arbeitslosigkeit und kaum verkraftbare Belastungen der Sozialwerke die Folgen.
  • Die Integration von Ausländerinnen und Ausländern wird verbessert, zum Beispiel durch eine möglichst frühe Einschulung ausländischer Kinder.
  • Berufs-, Stellen- und Kantonswechsel von Ausländerinnen und Ausländern werden vereinfacht, was den Zugang zur Erwerbstätigkeit erleichtert und viele bürokratische Hindernisse abbaut.
  • Die Massnahmen gegen Missbräuche wie Schleppertätigkeit, Schwarzarbeit und Scheinehen werden verstärkt.

Das revidierte Asylgesetz
Das bisherige Asylgesetz genügt den heutigen Anforderungen für eine humanitäre Asylpolitik ohne Missstände nicht.

  • Auch im Asylbereich ist in Fällen, in welchen die Personen voraussichtlich länger in der Schweiz bleiben dürfen, eine bessere Integration notwendig. So erhalten namentlich vorläufig aufgenommene Personen besseren Zugang zur Erwerbstätigkeit. Mit der neuen Härtefallregelung erhalten die Kantone die Möglichkeit, in schwierigen Fällen gut integrierte und längere Zeit in der Schweiz lebenden Personen den weiteren Aufenthalt zu ermöglichen.
  • Viele Asylsuchende vernichten ihre Papiere, verschleiern ihre Identität und machen falsche Angaben, so dass ein geordnetes Asylverfahren schwer durchzuführen ist. Zu lange dauernde Asylverfahren, hohe Kosten und langer rechtswidriger Aufenthalt von abgewiesenen Asylsuchenden sind die Folgen. Das neue Gesetz sieht vor, Asylsuchende, die keine Identitätspapiere abgeben, in einem beschleunigten Verfahren (Nichteintretensentscheid) abzuweisen, ausser sie können
    – glaubhaft erklären, warum sie keine Papiere haben, oder
    – wenn es offensichtlich Flüchtlinge sind, oder
    – wenn zusätzliche Abklärungen notwendig sind.
    Somit entfällt der Anreiz, vorhandene Ausweispapiere zu vernichten und nicht mit den Behörden zusammen zu arbeiten.
  • Viele abgewiesene Personen, die das Land verlassen müssen, reisen nicht aus. Durch die Ausrichtung grosszügiger Sozialhilfe an Personen, welche sich trotz eines negativen Asylentscheides rechtswidrig in der Schweiz aufhalten, entstehen der Allgemeinheit hohe Kosten. Zudem erhöht die Sozialhilfe den Anreiz, illegal in die Schweiz einzureisen, sich illegal hier aufzuhalten und das Asylrecht zu missbrauchen. Deshalb soll – wie dies bereits seit über zwei Jahren mit guten Erfahrungen bei Nichteintretensentscheiden gemacht wird – auch bei abgewiesenen Asylsuchenden bei Bedarf nur eine Nothilfe ausgerichtet werden. Damit wird die humanitäre Tradition unseres Landes gewahrt und die Schweiz für den Missbrauch im Asylbereich weniger attraktiv.
  • Den Kantonen soll ermöglicht werden, für renitente, illegal anwesende ausländische Personen die notwendigen Zwangsmassnahmen anzuwenden.

Das neue Ausländer- und Asylgesetz wahren die humanitäre Tradition der Schweiz und verhindern Missbräuche.

Das neue Ausländergesetz ist notwendig, damit die Schweiz die erforderlichen Arbeitskräfte erhält, ohne dass Arbeitslosigkeit entsteht und die Sozialwerke unverhältnismässig belastet werden.

Mit dem neuen Asylgesetz wird durch gezielte Massnahmen gegen Missbräuche verfolgten Menschen Schutz garantiert.

Die Schweiz wird für illegale Einwanderer, Schlepper, Schwarzarbeiter und Kriminelle weniger attraktiv.


Adresse für Rückfragen

Brigitte Hauser-Süess, Bundesamt für Migration, Tel: +41 (0)31 325 93 50


Herausgeber

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
http://www.ejpd.admin.ch

Staatssekretariat für Migration
https://www.sem.admin.ch/sem/de/home.html

Letzte Änderung 06.02.2024

Zum Seitenanfang

Medienmitteilungen abonnieren

https://www.ejpd.admin.ch/content/ejpd/de/home/aktuell/mm.msg-id-5794.html