Neue Sicherheitsanforderungen für Waffengeschäfte
Bern, 18.11.2021 - Waffengeschäfte sollen künftig besser vor Einbrüchen geschützt werden. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat die entsprechende Verordnung angepasst und die Sicherheitsanforderungen für Waffenhandlungen erhöht. So gelten etwa für Türen und Fenster neue Sicherheitsstandards. Die Änderungen treten auf den 1. Januar 2022 in Kraft.
Seit Herbst 2020 kam es in mehreren Schweizer Waffenhandlungen zu Einbrüchen und Einbruchsversuchen. Dabei wurden mehrere hundert Feuerwaffen gestohlen. Um Waffenhandlungen besser vor Einbrüchen zu schützen und möglichst zu verhindern, dass gestohlene Waffen in die Hände von kriminellen Personen gelangen können, hat das EJPD die Verordnung über die Mindestanforderungen an Geschäftsräume von Waffenhandlungen angepasst.
Die Anpassung betrifft verschiedene Bereiche: So müssen Eingangsmöglichkeiten wie Türen und Fenster neue Sicherheitsstandards erfüllen. Weiter werden die Waffengeschäfte verpflichtet, bestimmte Waffenarten wie Seriefeuerwaffen in einem Sicherheitsschrank aufzubewahren und die Geschäftsräume mit einer Alarmanlage auszurüsten. Der ausgelöste Alarm muss an eine rund um die Uhr besetzte Alarmzentrale oder direkt an die Polizei gehen. Zudem müssen alle Waffenhandlungen mit einer Videoüberwachungsanlage ausgestattet werden.
Mit der angepassten Verordnung soll die Sicherheit in der Schweiz erhöht werden. Sie tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Für die Umsetzung der neuen Anforderungen ist nach Konsultation des Schweizerischen Büchsenmacher- und Waffenhändlerverbandes eine Übergangsfrist von 5 Jahren vorgesehen. Um eine Waffenhandelsbewilligung zu erhalten, müssen die Geschäfte den kantonalen Waffenbüros ein Schutzkonzept vorlegen und damit belegen, dass sie die neuen Anforderungen erfüllen. Die kantonalen Waffenbüros wurden ebenfalls konsultiert und befürworten in ihren Stellungnahmen grossmehrheitlich die Verordnungsanpassungen.
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Letzte Änderung 06.06.2024