Bundesrat präzisiert Anforderungen für die Zulassung der Revisorinnen und Revisoren

Bern, 23.11.2022 - Der Bundesrat präzisiert die Anforderungen für die Zulassung in der Revisionsbranche. Damit soll die Qualität von Revisionsdienstleistungen erhöht werden. An seiner Sitzung vom 23. November 2022 hat der Bundesrat ausserdem zwei neue Revisionsaufsichtsbehörden aus Chile und der Volksrepublik China als gleichwertig anerkannt.

Zum Schutz der Investorinnen und Investoren auf dem Schweizer Kapitalmarkt entfaltet das Revisionsaufsichtsgesetz auch Wirkung im Ausland. Der Aufsicht durch die Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) unterstehen neben den Schweizer Revisionsgesellschaften auch ausländische Revisionsunternehmen, sofern sie ausländische Unternehmen prüfen, die auf dem Schweizer Kapitalmarkt Beteiligungspapiere oder Anleihen ausgeben.

Zahl der anerkannten ausländischen Aufsichtsbehörden steigt von 49 auf 50

Zur Vermeidung von Doppelspurigkeiten entfallen Zulassung und Aufsicht, wenn das ausländische Revisionsorgan einer vom Bundesrat anerkannten ausländischen Revisionsaufsichtsbehörde untersteht. Mit Beschluss vom 23. November 2022 hat der Bundesrat zwei neue Revisionsaufsichtsbehörden aus Chile und der Volksrepublik China anerkannt. Hingegen wurde der Revisionsaufsichtsbehörde von Bermuda die Gleichwertigkeit wieder abgesprochen. Die Zahl der von der Schweiz anerkannten ausländischen Revisionsaufsichtsbehörden steigt damit von 49 auf 50.

Präzisierung der Anforderungen an die Fachpraxis

In der Verordnung präzisiert der Bundesrat die gesetzlichen Vorgaben für die Zulassung von Revisionsexpertinnen und Revisionsexperten sowie von Revisorinnen und Revisoren. So muss eine Revisorin oder ein Revisor künftig mehr praktische Erfahrung in der Rechnungsrevision gesammelt haben. Für die Zulassung als Revisionsexpertin oder -experte ist neu zwingend praktische Erfahrung in der ordentlichen Revision erforderlich. Die praktische Erfahrung wird zudem neu erst dann anerkannt, wenn die Tätigkeit mindestens drei Monate gedauert hat.


Adresse für Rückfragen

Reto Sanwald, Direktor RAB, T +41 31 560 22 22, reto.sanwald@rab-asr.ch



Herausgeber

Der Bundesrat
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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
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Eidg. Revisionsaufsichtsbehörde
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Letzte Änderung 06.06.2024

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