Volksinitiative "Für den Schutz vor Waffengewalt"

Bern, 06.12.2010 - Anlässlich der Pressekonferenz des Bundesrates zur Volksinitiative "Für den Schutz vor Waffengewalt" legte Bundesrätin Simonetta Sommaruga dar, weshalb Bundesrat und Parlament empfehlen, die Initiative abzulehnen. Es gilt das gesprochene Wort.

Sehr geehrte Damen und Herren

Die Volksinitiative "Für den Schutz vor Waffengewalt" wurde 2007 lanciert - auch unter dem Eindruck von Ereignissen, bei denen Armeewaffen zur Tötung von Personen missbraucht wurden. Am 23. Februar 2009 wurde die Initiative mit rund 106'000 Unterschriften eingereicht. Bundesrat und Parlament verzichteten auf einen Gegenentwurf und empfehlen die Initiative zur Ablehnung.

Die Schweizerische Bundesverfassung hält in Artikel 107 Folgendes fest:

"Der Bund erlässt Vorschriften gegen den Missbrauch von Waffen, Waffenzubehör und Munition."

"La Confédération légifère afin de lutter contre l'usage abusif d'armes, d'accessoires d'armes et de munitions."

"La Confederazione emana prescrizioni contro l'abuso di armi, accessori di armi e munizioni."

Dieser Artikel bringt zum Ausdruck, dass die Bevölkerung vor dem missbräuchlichen Einsatz von Waffen zu schützen ist. Dem Bundesrat ist dieser Schutz vor Waffengewalt ein wichtiges Anliegen. Er und das Parlament haben daher in den letzten Jahren das Waffengesetz und das massgebliche militärische Recht mehrfach verschärft:

  • So gelten heute für den Waffenerwerb unter Privaten die gleichen Auflagen wie für den Erwerb im kommerziellen Handel.
  • Seit Ende 2008 werden alle Feuerwaffen in kantonalen Datenbanken registriert, Feuerwaffen und kleinste Verpackungseinheiten von Munition müssen markiert werden.
  • Es gibt seit 2008 zudem einen Informationsaustausch mit Schengen-Staaten über den länderübergreifenden Handel mit einzelnen Feuerwaffen.
  • Angehörige der Schweizer Armee erhalten keine Taschenmunition mehr. Sie können ihre Waffe im Zeughaus hinterlegen.
  • Auch die Abgabe der Waffe beim Ausscheiden aus der Armee ist strenger geregelt als früher.

Der Bundesrat ist überzeugt, dass alle diese Massnahmen helfen, das Risiko eines Missbrauchs zu verringern.

Die Volksinitiative "Für den Schutz vor Waffengewalt" wurde lanciert, bevor diese Verschärfungen des Waffenrechts in Kraft traten. Sie will die Vorschriften gegen den Missbrauch von Feuerwaffen neu fassen und verlangt dazu unter anderem Folgendes:

  • Anstelle des heutigen Bewilligungssystems soll ein Bedarfs- und Fähigkeitsnachweis eingeführt werden. Wer Feuerwaffen oder Munition erwerben, besitzen, tragen, brauchen oder damit handeln will, soll den Bedarf nachweisen und belegen, dass er oder sie die erforderlichen Fähigkeiten im Umgang mit Waffen mitbringt.
  • Gleichzeitig verlangt die Initiative eine neue Regelung für die Aufbewahrung von Armeewaffen. Armeewaffen sollen ausserhalb des Militärdienstes neu in gesicherten Räumen der Armee aufbewahrt werden. Angehörige der Armee sollen ihre Dienstwaffe am Ende der Dienstzeit nur noch in Ausnahmefällen übernehmen können. Eine solche Ausnahme ist namentlich für lizenzierte Sportschützinnen und Sportschützen vorgesehen.
  • Die Initiative verlangt ausserdem, dass anstelle der kantonalen Register ein nationales geschaffen wird.
  • Ferner will die Initiative den Erwerb und den Besitz von Seriefeuerwaffen und sogenannten "Pump-Action-Waffen" für private Zwecke verbieten.
  • Schliesslich verlangt die Initiative, dass der Bund die Kantone bei ihren Aktionen zum Einsammeln von Feuerwaffen unterstützt.

Was sieht das geltende Recht zum Schutz vor Waffengewalt vor?

Es gilt der Grundsatz: Nur wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, erhält Zugang zu einer Waffe. Die Kantone prüfen sorgfältig, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Sie tun dies mit Hilfe eines Strafregisterauszugs und der polizeilichen Informationssysteme. Wer die Voraussetzungen nicht erfüllt, erhält keine Bewilligung; erfüllt jemand die Voraussetzungen nicht mehr, kann die Polizei die Waffe beschlagnahmen.

Keinen Zugang zu einer Waffe erhalten Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind oder entmündigt.

Ebenfalls keinen Zugang zu Waffen erhalten Personen, die gedroht haben, die Waffe gegen sich oder andere zu richten. Zum Beispiel also Männer, die ihre Frau in Fällen häuslicher Gewalt mit einer Waffe bedrohen. Ihre Waffe kann die Polizei beschlagnahmen.

Keinen Zugang erhält ferner, wer im Strafregister mit mehreren Geldstrafen oder mindestens einer Freiheitsstrafe verzeichnet ist.

Grundsätzlich keinen Zugang zu Waffen erhalten Personen aus zehn Ländern, in denen kriegerische oder terroristische Gewalt und Waffenhandel eine Realität waren und sind.

Wer eine Waffe im öffentlichen Raum tragen oder mit Waffen handeln will, muss zusätzliche Bedingungen erfüllen und eine Prüfung absolvieren.

Jeder Kanton führt ein Register über den Erwerb von Feuerwaffen. Die Kontrolle ist damit gewährleistet: Wer eine Feuerwaffe erwirbt, wird in der Datenbank seines Wohnsitzkantons registriert, zusammen mit den Angaben zur Waffe. Somit kann jederzeit festgestellt werden, wem welche Feuerwaffe gehört. Bei Bedarf tauschen die Kantone diese Informationen untereinander aus.

Im Übrigen werden entscheidende Informationen schon heute zentral beim Bundesamt für Polizei registriert:

Die Angaben zu Personen, denen Bewilligungen entzogen oder verweigert wurden;

die Angaben zu Personen, deren Waffe die Polizei beschlagnahmt und definitiv eingezogen hat.

Die Polizeien der Kantone können diese Daten abfragen, ab kommendem Frühling online und direkt.

Zur Forderung der Initiative nach einem Verbot von Seriefeuerwaffen und so genannte Pump-Action-Waffen: Seriefeuerwaffen sind bereits heute grundsätzlich verboten, Pump-Action-Waffen sind bewilligungspflichtig.

Seit 2008 nehmen die Kantone Waffen gebührenfrei entgegen. Diese gesetzliche Pflicht wurde damals ebenfalls eingeführt. Viele Kantone haben seither auch aktiv Waffeneinsammelaktionen durchgeführt. Mehrere Zehntausend Waffen wurden eingesammelt und vernichtet - unter ihnen viele ehemalige Armeewaffen, so genannte Karabiner. Ich begrüsse diese Einsammelaktionen und rufe alle Schweizerinnen und Schweizer dazu auf, dieses Angebot der Polizei zu nutzen: Geben Sie ausgediente Waffen aus alten Tagen ab, die vielleicht noch irgendwo bei Ihnen oder Ihren Verwandten liegen.

Monsieur André Duvillard, commandant de la police cantonale neuchâteloise, vous en dira plus sur ces collectes et sur les possibilités de remise des armes lors de son intervention. Die geltende Regelung für Armeewaffen wird Ihnen dann Herr Divisionär Jean-Jacques Chevalley schildern. Er ist Berater des Chefs VBS für militärpolitische Fragen.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedaure jeden Missbrauch einer Waffe und jeden Unfall mit einer Waffe zutiefst. Ich kenne solche Szenen aus meiner Arbeit in einem Frauenhaus in den 80er-Jahren. Deshalb bin ich heute mit dem Bundesrat der Auffassung, dass weiterhin alles unternommen werden muss, damit die Menschen in unserem Land vor Waffenmissbrauch geschützt werden. Als Vorsteherin des EJPD werde ich mich aus Überzeugung dafür einsetzen, dass unser Waffenrecht weiter gestärkt wird und dass der Kampf gegen den Missbrauch von Waffen intensiviert wird.

Deshalb unterstütze ich folgende Arbeiten und treibe sie dort, wo ich selber zuständig bin, aktiv voran:

  • Die Vereinfachung des Datenaustauschs: Die Kantone prüfen zurzeit, wie die Waffenregister harmonisiert werden können, damit der Datenaustausch vereinfacht wird. Geplant ist eine elektronische Plattform, über die Daten aus den Registern ausgetauscht werden können. Der Bundesrat steht dem positiv gegenüber. Nach Angaben der Kantone lässt sich die angestrebte Lösung rasch umsetzen. Sie kommt zudem wesentlich günstiger zu stehen als die Schaffung einer neuen nationalen Datenbank. Frau Regierungsrätin Sabine Pegoraro wird in ihrem Votum noch näher auf dieses aktuelle Projekt eingehen.
  • Weiter läuft derzeit eine Gesetzesrevision mit dem Ziel, die Anforderungen des "UNO-Feuerwaffenprotokolls" und des so genannten "UNO-Rückverfolgungsinstrumentes" vollständig zu erfüllen. Zusätzliche Markierungen und ein verstärkter Informationsaustausch auch mit Staaten ausserhalb des Schengen-Raumes sollen die Rückverfolgbarkeit von Waffen weiter verbessern. In der Vernehmlassung stiessen die Änderungen auf Zustimmung. Mein Departement erarbeitet jetzt die Botschaft zu Handen des Parlaments. Ich werde sie dem Bundesrat im Frühling unterbreiten.

Sie sehen: Die Schweiz hat ihr Waffenrecht in den letzten Jahren kontinuierlich und gezielt weiter entwickelt. Die Lancierung dieser Initiative vor gut drei Jahren hat - ich will das nicht verschweigen - einige positive Wirkung entfaltet. Und die Instrumente zum Schutz vor Waffengewalt werden aktuell weiter geschärft. Die Arbeit ist also nicht abgeschlossen, die Diskussion nicht beendet.

Die Initiative, über die wir am 13. Februar abstimmen, will anstelle dieses bestehenden Zulassungs- und Kontrollsystems, das schrittweise ausgebaut und verstärkt wird, ein neues System mit einem Bedarfs- und Fähigkeitsnachweis. Allerdings lässt die Initiative offen, wie dieser Bedarfs- und Fähigkeitsnachweis aussehen soll, damit er eine Verbesserung gegenüber dem aktuellen System bringen könnte. Schliesslich wäre ja auch mit einem ausgeklügelten Bedarfs- und Fähigkeitsnachweis nicht gewährleistet, dass jemand, der den Nachweis einmal erbracht hat, seine Waffe nicht doch missbräuchlich verwendet.

Es gibt indes keine einfache Lösung, auch mit der Initiative nicht. Sie bietet keine Gewähr dafür, dass die Zahl der Missbräuche weiter sinkt. Die Initiative weckt deshalb Erwartungen, die sie nicht erfüllen kann.

Aus all diesen Überlegungen empfehlen Bundesrat und Parlament, die Initiative abzulehnen.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.


Adresse für Rückfragen

Kommunikationsdienst EJPD, T +41 58 462 18 18


Herausgeber

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
http://www.ejpd.admin.ch

Letzte Änderung 18.12.2023

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