Bundesrats-Medienkonferenz zur Abstimmung vom 17. Mai 2009

Bern, 17.05.2009 - Referat von Bundesrätin Widmer-Schlumpf vom 17. Mai 2009, Medienzentrum Bundeshaus. Es gilt das gesprochene Wort.

Sehr geehrte Damen und Herren

Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben die Vorlage zur Einführung von elektronisch gespeicherten biometrischen Daten im Schweizer Pass und in Reisedokumenten für ausländische Personen angenommen. Der Bundesrat begrüsst diesen Entscheid.

Dieses Ja ermöglicht es, den Schweizer Pass zum sechsten Mal in seiner Geschichte auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen. Der Schweizer Pass wird sicherer, der Missbrauch wird erheblich erschwert und unsere Reisefreiheit bleibt erhalten.

Der Schweizer Pass wird künftig also einen Chip enthalten, auf dem neben den Personalien und dem Foto auch zwei Fingerabdrücke gespeichert sind. Die Identitätskarte hingegen wird weiterhin ohne Datenchip ausgestellt. Ob es je eine Schweizer ID mit elektronisch gespeicherten Daten geben wird, ist offen. Sollte diese Frage zu einem späteren Zeitpunkt einmal aktuell werden, wird sich der Bundesrat dafür einsetzen, dass eine Wahlmöglichkeit zwischen einer biometrischen und einer herkömmlichen ID bestehen bleibt.

Der Volksentscheid ermöglicht es, in der seit 2003 bestehenden Ausweisdatenbank nun auch die Fingerabdrücke aus dem Pass zu speichern. Damit wird das Ausstellungsverfahren für Schweizer Pässe noch zuverlässiger, und Schweizerinnen und Schweizer sind besser gegen den Missbrauch ihres Passes und ihrer Identität geschützt. Wie bisher wird dem Datenschutz grösste Bedeutung beigemessen: Persönliche Daten geniessen den höchsten Schutz.

Dank dem Volks-Ja kann die Schweiz die Zusammenarbeit mit den europäischen Partnerstaaten im Schengenraum ohne Einschränkung fortsetzen. Sie sichert sich damit die Vorteile, die sie sich eben erst erarbeitet hat:

  • Die enge Zusammenarbeit der Justiz- und Polizeikräfte,
  • das Schengener Informationssystem,
  • die klare Regelung im Asylbereich,
  • die Teilnahme an der gemeinsamen Visumpolitik und
  • den erleichterten Reiseverkehr über die Grenzen hinweg.

Schliesslich können Schweizerinnen und Schweizer nun auch weiterhin ohne Visum in und durch die USA reisen.

Wie geht es nun weiter?

Bis zur Einführung des neuen Passes am 1. März 2010 müssen die Umsetzungsarbeiten mit Hochdruck vorangetrieben werden, namentlich auch in den Kantonen. Die zuständigen Stellen treffen alle nötigen Vorkehrungen, um eine reibungslose Produktionsaufnahme zu gewährleisten. Dazu gehören umfangreiche Tests in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen und den Schweizer Auslandvertretungen sowie dem Bundesamt für Bauten und Logistik, dem Hersteller des Passes.

Damit wird sichergestellt, dass die Schweiz ihren Bürgerinnen und Bürgern auch in Zukunft einen Pass ausstellen kann, der die internationalen Normen erfüllt und als Reisedokument akzeptiert wird.

Zum Schluss ein paar Zahlen:

  • Wie angekündigt wird der neue Pass zehn Jahre gültig sein.
  • Er kostet für Erwachsene 140 Franken, im Kombiangebot mit der ID 148 Franken, für Kinder und Jugendliche 60 Franken beziehungsweise 68 Franken im Kombiangebot.
  • Die Lieferfrist sinkt von 15 auf 10 Arbeitstage im Inland und von 40 auf 30 Arbeitstage im Ausland.


Adresse für Rückfragen

Kommunikationsdienst EJPD, T +41 58 462 18 18


Herausgeber

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
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Letzte Änderung 18.12.2023

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