Vorläufige amtliche Endergebnisse
- Stimmbeteiligung:
- Total Stimmen:
- Ja:
- Nein:
- Stände Ja:
- Stände Nein:
39.98%
2 130 670
1 523 003 (71.48%)
607 667 (28.52 %)
20 6/2
0 0/2
Ergebnisse im Detail
Medienkonferenz vom 15. Mai 2022
Unten finden Sie die Informationen zur Beteiligung der Schweiz am Ausbau der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex), die das EJPD vor der Abstimmung vom 15. Mai 2022 online veröffentlicht hatte.
TV-Statement
Bundesrat Ueli Maurer
Medienkonferenz, 2. März 2022
Die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) unterstützt die Schengen-Staaten bei der Kontrolle der Schengen-Aussengrenzen. Als Mitglied des Schengen-Sicherheitsverbunds arbeitet die Schweiz seit über zehn Jahren mit Frontex zusammen. Frontex wird seit Ende 2019 in der EU ausgebaut. Bundesrat und Parlament haben entschieden, dass sich die Schweiz am Ausbau von Frontex beteiligt. Die Schweiz wird zusätzliches Personal und Material zur Verfügung stellen und ihren finanziellen Beitrag schrittweise erhöhen. Dagegen wurde das Referendum ergriffen.
Bei einem Nein zur Frontex-Weiterentwicklung droht der Schweiz der Ausschluss aus dem Schengen-/Dublin-Verbund. Dies hätte schwerwiegende Folgen vor allem für die Sicherheit, aber auch für das Asylwesen und andere Bereiche:
- Sicherheit: Das Schengener Informationssystem (SIS) hilft der Schweiz bei der Bekämpfung transnationaler Kriminalität, dem Terrorismus und der illegalen Migration. Täglich werden von der Schweiz über 300`000 Anfragen auf dem SIS getätigt, und jährlich registriert die Schweiz so rund 20`000 Fahndungstreffer. Bei einem Ausschluss aus Schengen/Dublin hätten die Schweizer Sicherheitsbehörden keinen Zugriff mehr darauf.
- Asyl: Bei einem Ausschluss aus Schengen/Dublin könnten Migrantinnen und Migranten, die bereits ein Asylgesuch in Europa gestellt haben, in der Schweiz nochmals Asyl beantragen. Es ist davon auszugehen, dass die Schweiz dadurch eine erhöhte Zahl von Asylgesuchen bearbeiten müsste.
- Grenzverkehr: Die Schweizer Landesgrenze würde bei einem Ausschluss aus Schengen/Dublin zur Schengen-Aussengrenze. Es müssten wieder systematische Grenzkontrollen durchgeführt werden. Heute überqueren täglich rund 2'200'000 Personen die Schweizer Grenze. Systematische Grenzkontrollen würden an den Grenzübergängen deshalb zu signifikanten Wartezeiten und Staus in beide Richtungen führen.
- Tourismus: Viele Touristinnen und Touristen aus Ländern ausserhalb Europas besuchen die Schweiz auf einer Mehrstaatenreise durch Europa. Diese müssten zusätzlich zum Schengen-Visum ein Visum für die Schweiz beantragen. Dieser Zusatzaufwand könnte dazu führen, dass weniger Reisende auf ihrer Reiseroute durch Europa auch die Schweiz besuchen.
Weitere Informationen zur Abstimmungsvorlage finden Sie auf der Website des EFD.
Fragen und Antworten
Die Schengen-Zusammenarbeit erleichtert den Reiseverkehr innerhalb des Schengen-Raums. An den Grenzen innerhalb des Schengen-Raums werden grundsätzlich keine systematischen Personenkontrollen durchgeführt. Dafür arbeiten die Schengen-Staaten bei den Kontrollen und dem Schutz der Aussengrenzen eng zusammen. Auch im Bereich der inneren Sicherheit besteht eine verstärkte Zusammenarbeit. Ein zentrales Instrument ist das europäische Fahndungssystem SIS (Schengener Informationssystem). Dies ermöglicht eine rasche, europaweite Verfügbarkeit polizeilicher Informationen über gesuchte Personen oder Gegenstände. Das Schengen-Abkommen wurde am 5. Juni 2005 durch eine Volksabstimmung genehmigt und ist am 1. März 2008 in Kraft getreten.
Die Dublin-Zusammenarbeit basiert auf dem Grundsatz, dass jedes Asylgesuch, das im Dublin-Raum gestellt wird, auch effektiv inhaltlich geprüft wird. Dublin regelt, welcher Staat jeweils zuständig ist. Heute beteiligen sich alle Mitgliedstaaten der EU sowie die vier assoziierten Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz an Dublin. Die Schweiz hat das Dublin-Assoziierungsabkommen am 26. Oktober 2004 im Rahmen der Bilateralen II unterzeichnet. Es wurde 2005 in einer Volksabstimmung genehmigt und ist am 12. Dezember 2008 in Kraft getreten.
Falls die Schweiz die Frontex-Weiterentwicklung nicht übernimmt, tritt das Schengener Abkommen ausser Kraft – es sei denn, der Gemischte Ausschuss beschliesst innerhalb von 90 Tagen etwas anderes. In diesem Ausschuss sind die Schweiz, die EU-Kommission und alle Mitgliedstaaten der EU vertreten. Der Entscheid, die Zusammenarbeit fortzusetzen, müsste einstimmig sein. Wenn nach Ablauf der Frist keine gemeinsame Lösung gefunden wird, wird das Abkommen nach weiteren drei Monaten automatisch beendet. Eine Beendigung des Schengen-Assoziierungsabkommen würde auch automatisch das Ende von Dublin bedeuten. Diese beiden Abkommen sind miteinander verknüpft: Wenn eines der Abkommen endet, endet automatisch auch das andere Abkommen.
Das Ausscheiden aus Schengen/Dublin hätte für die Schweiz schwerwiegende Folgen für die Sicherheit, das Asylwesen, den Grenzverkehr, den Tourismus sowie für die gesamte Wirtschaft. Die Schweizer Behörden hätten keinen Zugriff mehr auf Informations- oder Fahndungssysteme von Schengen und Dublin. Die Schweiz müsste Asylgesuche, die von einem europäischen Land bereits abgelehnt wurden, wieder prüfen. Die Schweizer Landesgrenze würde zur Schengen-Aussengrenze mit systematischen Grenzkontrollen. Reisende aus Ländern ausserhalb Europas müssten zusätzlich zum Schengen-Visum ein Visum für die Schweiz beantragen. Laut einem Bericht des Bundesrates würde der Ausschluss der Schweiz aus dem Schengen- und Dublin-Verbund die Schweizer Volkswirtschaft jährlich Milliarden Franken kosten.
Weitere Infos
Dokumentation
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Übernahme der EU-Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache (Beteiligung der Schweiz am Ausbau von Frontex)
(Website des EFD zur Abstimmung vom 15. Mai 2022)
Medienmitteilungen
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Reden
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Letzte Änderung 15.05.2022