Europäische Asylagentur (EUAA)

Die Europäische Asylagentur (EUAA) ist die Nachfolgerin des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (European Asylum Support Office, EASO). EUAA ist ein wichtiger Teil des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Dieses hat zum Ziel, die Harmonisierung der Asylsysteme innerhalb der EU voranzutreiben und die Zusammenarbeit unter den Staaten zu fördern. EASO hat am 19. Juni 2011 seine operative Tätigkeit aufgenommen. Am 11. November 2021 gab das EU-Parlament grünes Licht für die Umwandlung des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO) in eine vollwertige EU-Agentur (EUAA) mit mehr Kompetenzen. Die Agentur nahm am 19. Januar 2022 offiziell ihre Arbeit auf. Der Sitz der Agentur befindet sich in Malta.

EUAA unterstützt die Mitgliedstaaten dabei, eine kohärente und gerechte Asylpolitik zu verfolgen. Sie hilft ihnen beispielsweise, Best Practices im Asylverfahren zu bestimmen und auszutauschen. Sie organisiert auch gemeinsame Schulungen für die nationalen Behörden und koordiniert den Austausch von Informationen zu Herkunftsländern unter den Mitgliedstaaten. EUAA unterstützt zudem die Mitgliedstaaten, deren Asylsystem besonderem Druck ausgesetzt ist. Dazu entsendet sie Unterstützungsteams in die betroffenen Staaten. Die Teams leisten technische und operative Hilfe bei den Behörden. Sie unterstützen beispielsweise die Umorganisation eines Tätigkeitsbereichs oder schulen die Mitarbeitenden.

So haben EUAA bzw. deren Vorgängerin EASO seit 2015 Unterstützungseinsätze in Griechenland, Italien, Zypern, Bulgarien, Malta, Spanien, Litauen, Lettland, Luxembourg, Schweden und Belgien durchgeführt.

Weder EUAA noch EASO sind Bestandteil der Abkommen von Schengen und Dublin. Die Schweiz war damit nicht aufgrund dieser Assoziierungsabkommen zur Teilnahme verpflichtet. Der Bundesrat hat sich jedoch für eine Teilnahme am EASO ausgesprochen und am 26. März 2014 die Vereinbarung zwischen der Schweiz und der Europäischen Union zur Beteiligung am EASO genehmigt. Diese Vereinbarung trat am 1. März 2016 in Kraft und regelt bis zum Abschluss eines Nachfolgeabkommens auch die Zusammenarbeit der Schweiz mit EUAA.

Beteiligung der Schweiz

Die Beteiligung an EUAA erlaubt es der Schweiz, einen Beitrag zu einem wirksameren und faireren Asylsystem in Europa zu leisten. Zudem kann sie zur Stärkung des Dublin-Systems beitragen. Dies liegt nicht nur im Interesse der Schweiz und der anderen Dublin-Staaten, sondern auch der schutzbedürftigen Migrantinnen und Migranten.

Konkret erhält die Schweiz Zugang zu zahlreichen Informationen, profitiert vom Expertenwissen anderer Mitgliedstaaten und teilt ihre Expertise mit diesen Staaten. Zudem kann die Schweiz an den von EUAA organisierten Missionen und weiteren Aktivitäten (Vorstandssitzungen, thematische Workshops, Konferenzen usw.) teilnehmen.

Letzte Änderung 03.08.2022

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