Regierungsreform

Worum geht es?

Der Bundesrat ist das einzige Organ des Bundes, das seit der Schaffung des Bundesstaates im Jahre 1848 im Wesentlichen unverändert geblieben ist. Die Ausdehnung der Staatsaufgaben, die Kompetenzverlagerungen zum Bund, die Beschleunigung der Entscheidungsprozesse, die zunehmende internationale Verflechtung, die wachsende Beanspruchung durch die Medien und die breitere parteipolitische Zusammensetzung des Bundesrates gaben Anlass zu Diskussionen über einen Reformbedarf, insbesondere bei der politischen Führung des Bundesrates als Kollegialorgan. Im Jahr 2004 hat das Parlament die Vorlage zur Regierungsreform an den Bundesrat zurückgewiesen. Die mit der Zusatzbotschaft von 2010 unterbreiteten Reformvorschläge des Bundesrates hat das Parlament mit Ausnahme der Änderung des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes abgelehnt.

Was ist bisher geschehen?

  • Am 11. November 1998 schickt der Bundesrat zwei Varianten einer Regierungsreform in die Vernehmlassung: eine Stärkung des Bundespräsidiums (Variante 1) und eine zweistufige Regierung (Variante 2) (Medienmitteilung).
  • Am 19. August 1999 beschliesst der Bundesrat, die Reformarbeiten auf der Grundlage der Variante 2 weiterzuführen (Medienmitteilung).
  • Am 20. Oktober 1999 setzt der Bundesrat eine politische Projektoberleitung (POL) (Medienmitteilung) und im Januar 2000 eine interdepartementale "Arbeitsgruppe Staatsleitungsreform" ein.
  • Am 25. Oktober 2000 diskutiert der Bundesrat über verschiedene Modelle einer zweistufigen Regierung und veranlasst weitere Abklärungen (Medienmitteilung).
  • Am 17. Januar 2001 fällt der Bundesrat weitere Vorentscheide (Medienmitteilung).
  • Am 19. Dezember 2001 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zur Staatsleitungsreform (Medienmitteilung).
     
  • Parlamentarische Beratungen (01.080) 
    Am 10. März 2004 spricht sich der Nationalrat mit 140 zu 23 Stimmen für eine Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat aus, verbunden mit dem Auftrag, neue Vorschläge zu unterbreiten. Ziel dieser neuen Vorschläge soll "eine Stärkung der politischen Führung, eine Entlastung des Bundesrates von Verwaltungsaufgaben und eine Effizienzsteigerung der Verwaltung" sein.
     
  • Am 18. August 2004 beschliesst der Bundesrat, eine Verwaltungsreform nach Mass in einzelnen, klar umrissenen Projekten vorzunehmen (Medienmitteilung).
  • Der Bundesrat nimmt am 30. Januar 2008 den Schlussbericht des Delegierten für die Bundesverwaltungsreform zur Kenntnis (Medienmitteilung).
  • Der Bundesrat will die Regierungsreform weiter verfolgen. Er gelangt am 27. August 2009 in einer Grundsatzdiskussion zum Schluss, dass Reformbedarf besteht. Er beauftragt deshalb das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), zusammen mit der Bundeskanzlei eine Zusatzbotschaft zur Regierungsreform vorzubereiten (Medienmitteilung).
  • Am 24. März 2010 setzt der Bundesrat die Leitplanken für die Zusatzbotschaft (Medienmitteilung).
  • Am 13. Oktober 2010 verabschiedet der Bundesrat die Zusatzbotschaft zur Regierungsreform (Medienmitteilung).

Dokumentation

Medienmitteilungen

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Letzte Änderung 13.10.2010

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