Reform der Volksrechte

Worum geht es?

Die Bemühungen um eine Reform der Volksrechte gehen auf die Verfassungsreform zurück. Die Vorlage des Bundesrates für eine umfassende Reform scheiterte im Parlament wegen der vorgeschlagenen Erhöhung der Unterschriftenzahlen für Initiativen und Referenden. Das Parlament nahm die mehrheitsfähigen Vorschläge des Bundesrats auf und schnürte ein Paket mit zwei Reformen: der Einführung der allgemeinen Volksinitiative und der Erweiterung des Staatsvertragsreferendums. Während das erweiterte Staatsvertragsreferendum 2003 in Kraft getreten ist, haben sich bei der Umsetzung der Verfassungsbestimmung über die Einführung der allgemeinen Volksinitiative Schwierigkeiten ergeben.

Was ist bisher geschehen?

  • Mit seiner Botschaft vom 20. November 1996 zur Reform der Bundesverfassung präsentiert der Bundesrat auch ein Reformpaket "Volksrechte", das jedoch im Sommer 1999 in beiden Räten in der Eintretensdebatte scheitert. Ausschlaggebend für dieses Scheitern ist insbesondere die Verknüpfung neuer direktdemokratischer Instrumente mit der Erhöhung der notwendigen Unterschriftenzahlen für die Einreichung von Volksbegehren.
  • Der Ständerat gibt am 30. August 1999 einer parlamentarischen Initiative seiner Verfassungskommission Folge. Danach sollen die voraussichtlich mehrheitsfähigen Vorschläge in der gescheiterten Vorlage des Bundesrates wieder aufgenommen werden, um gewisse Mängel im heutigen direktdemokratischen Instrumentarium zu beheben.
  • In seiner Stellungnahme vom 15. Juni 2001 begrüsst der Bundesrat den neuen Anlauf des Parlaments, um Mängel der Volksrechte zu beseitigen (Medienmitteilung).
     
  • Parlamentarische Beratungen (99.436)
     
  • Volksabstimmung vom 9. Februar 2003
    Erläuterungen des Bundesrates
      
    Medienkonferenz vom 20. Dezember 2002
    Referat von Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold
    Medienmitteilung vom 20. Dezember 2002
     
    Ergebnis der Volksabstimmung
    Abstimmungskommentar von Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold
     
  • Am 1. August 2003 tritt als erster Schritt in der Reform der Volksrechte das Erweiterte Staatsvertragsreferendum in Kraft. Neben unkündbaren Verträgen und dem Beitritt zu internationalen Organisationen unterstehen dem Referendum alle internationalen Verträge, die wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert.
     
  • Am 19. November 2004 schickt die Bundeskanzlei den Vorentwurf zu einem Bundesgesetz über die Einführung der allgemeinen Volksinitiative in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
  • Am 10. Juni 2005 nimmt der Bundesrat die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zum Bundesgesetz über die Einführung der allgemeinen Volksinitiative sowie zur Revision der Bundesgesetzgebung über die politischen Rechte zur Kenntnis und legt das weitere Vorgehen fest (Medienmitteilung).
  • Am 31. Mai 2006 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft über eine Volksrechtsreform (Medienmitteilung).
     
  • Parlamentarische Beratungen (06.053)
    Das Parlament tritt auf den Gesetzesentwurf zur Einführung der allgemeinen Volksinitiative nicht ein, weil es die Vorlage als kompliziert, unübersichtlich und nicht praxistauglich erachtet.
      
  • Am 31. August 2007 legt die Staatspolitische Kommission des Nationalrats eine Vorlage zum Verzicht auf die Einführung der allgemeinen Volksiniative vor (Medienmitteilung).
  • Der Bundesrat schliesst sich in seiner Stellungnahme vom 16. April 2008 den Anträgen der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats an (Medienmitteilung).
  • Am 19. Dezember 2008 nimmt das Parlament den Bundesbeschluss über den Verzicht auf die Einführung der allgemeinen Volksinitiative an (06.458).
  • Volksabstimmung vom 27. September 2009
    Erläuterungen des Bundesrates
    Ergebnis der Volksabstimmung 

Dokumentation

Botschaft und Entwurf

Medienmitteilungen

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Letzte Änderung 19.12.2008

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