„Ausschaffungsinitiative“: Bundesrat trifft Richtungsentscheid

Bern, 15.10.2008 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung vom weiteren Vorgehen des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) bei der Volksinitiative „für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungsinitiative)“ Kenntnis genommen.

Die Volksinitiative „für die Ausschaffung krimineller Ausländer“ verstösst gemäss dem Aussprachepapier des EJPD nicht gegen zwingendes Völkerrecht. Eine Annahme der Initiative würde jedoch zu erheblichen Kollisionen mit dem nicht zwingenden Völkerrecht sowie mit der Bundesverfassung führen. Die Volksinitiative soll dem Parlament daher zur Ablehnung empfohlen werden. Zudem soll ihr ein indirekter Gegenvorschlag gegenübergestellt werden.

Der indirekte Gegenvorschlag beinhaltet eine Anpassung des geltenden Ausländergesetzes. Er nimmt das Anliegen der Initianten auf, ohne dass ein Widerspruch zum Völkerrecht oder zu den Grundrechten der Bundesverfassung entsteht. Der Gegenvorschlag soll insbesondere zu einer Vereinheitlichung der Praxis zwischen den Kantonen führen und die Widerrufsgründe für ausländerrechtliche Bewilligungen präzisieren.

Das Vernehmlassungsverfahren zum indirekten Gegenvorschlag wird Anfang 2009 stattfinden. Die Botschaft zur „Ausschaffungsinitiative“ und zum indirekten Gegenvorschlag muss bis August 2009 an das Parlament überwiesen werden.


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Brigitte Hauser-Suess, Informationsdienst EJPD, T +41 31 322 40 90


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Letzte Änderung 06.02.2024

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