Initiative «Für den Schutz vor Waffengewalt»: Dem Stimmvolk zur Ablehnung empfohlen

Bern, 06.12.2010 - Die Initiative «Für den Schutz vor Waffengewalt» will das bestehende Bewilligungs- und Kontrollsystem für Waffen durch ein neues ersetzen. Bundesrätin Simonetta Sommaruga, die Baselbieter Regierungsrätin Sabine Pegoraro, der Neuenburger Polizeikommandant André Duvillard und Divisionär Jean-Jacques Chevalley, Berater Chef VBS für militärpolitische Fragen, führten am Montag gemeinsam aus, weshalb Bundesrat und Parlament den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern empfehlen, die Initiative am 13. Februar 2011 abzulehnen.

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz sind vor dem Missbrauch von Waffen zu schützen. So will es die Verfassung. Der Zugang zu Waffen ist deshalb durch das Waffengesetz eingeschränkt. Dieses legt fest, wer unter welchen Voraussetzungen Waffen erwerben, tragen und mit ihnen handeln darf, und wer nicht. Die Kantone sind gesetzlich verpflichtet, Eigentümerinnen und Eigentümer von Feuerwaffen und die Waffen selbst in einer Datenbank zu erfassen. Ausserdem können Militärdienstpflichtige ihre Armeewaffe auf freiwilliger Basis im Zeughaus deponieren.

Die Initiative will die Vorschriften gegen den Missbrauch von Feuerwaffen neu fassen und einen Bedarfs- und Fähigkeitsnachweis einführen. Ein neu zu schaffendes nationales Waffenregister soll die bestehenden kantonalen Register ablösen und Militärdienstpflichtige dürften die Armeewaffe nicht mehr zu Hause aufbewahren.

Bundesrat und Parlament haben sich gegen die Initiative ausgesprochen. Sie sind der Meinung, dass die heutigen gesetzlichen Grundlagen zum Schutz der Bevölkerung vor dem Missbrauch von Waffen zweckmässig sind. Sie wurden in den letzten Jahren stetig weiter entwickelt und werden auch in Zukunft weiter geschärft.

Der Bundesrat anerkenne das Ziel der Initiative, die Bevölkerung noch stärker vor Waffenmissbrauch zu schützen, sagte Bundesrätin Sommaruga, Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), am Montag in Bern. Seiner Ansicht nach gebe es auch mit der Annahme der Initiative keine Gewähr dafür, dass die Zahl der Missbräuche weiter sinke. Die Initiative wecke deshalb Erwartungen, die sich nicht erfüllen liessen. So sei es zum Beispiel nicht klar, wie ein Bedarfs- und Fähigkeitsnachweis Verbesserung gegenüber dem aktuellen System bringen könnte. Schliesslich sei selbst mit einem solchen Bedarfs- und Fähigkeitsnachweis nicht gewährleistet, dass jemand, der den Nachweis einmal erbracht hat, seine Waffe nicht doch missbräuchlich verwendet.

Regierungsrätin Sabine Pegoraro (BL) und der Neuenburger Polizeikommandant André Duvillard beurteilten die Initiative an der Medienkonferenz aus kantonaler Sicht. Sie äusserten sich namentlich dazu, welche Massnahmen die Kantone zur Beschlagnahmung von Waffen und zum Einsammeln überzähliger und ausgemusterter Waffen treffen. Pegoraro zeigte im Übrigen auf, dass die Kantone zurzeit eine „Elektronische Waffenplattform" schaffen, über die künftig jede beliebige Art von Datenaustausch im Waffenbereich zwischen den Kantonen möglich wird. Diese Plattform macht laut Pegoraro das von der Initiative geforderte zentrale Waffenregister überflüssig, das der Bund führen müsste.

Massnahmen im Militärrecht
Divisionär Jean-Jacques Chevalley aus dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) erläuterte an der Medienkonferenz, welche Massnahmen im Militärrecht zum Schutz vor Waffengewalt bereits heute gelten:

  • Nur Armeeangehörige, bei denen eine Abklärung ergeben hat, dass kein Gewaltpotenzial vorhanden ist, erhalten eine Waffe. Diese können die Angehörigen der Armee seit Anfang dieses Jahres freiwillig, gratis und ohne Angabe von Gründen im Zeughaus (Logistik-Center der Armee) hinterlegen. Zu Hause muss der Verschluss getrennt vom Sturmgewehr aufbewahrt werden. Seit 2007 wird keine Taschenmunition mehr abgegeben. Die bereits abgegebene wurde eingezogen. Wer beim Ausscheiden aus der Armee die persönliche Waffe erwerben will, muss einen Waffenerwerbsschein vorweisen können.
  • Dritte, Behörden des Bundes, der Kantone und der Gemeinden sowie behandelnde oder begutachtende Ärztinnen, Ärzte, Psychologinnen und Psychologen können Meldung erstatten, wenn bei Angehörigen der Armee Anzeichen oder Hinweise auf einen drohenden Missbrauch der persönlichen Waffe bestehen. Auch Armeekader müssen Angehörige der Armee mit Gewalt- oder Suizidpotenzial ihren Vorgesetzten melden. Die Kreiskommandanten können den Angehörigen der Armee die persönliche Waffe vorsorglich abnehmen, wenn Anzeichen oder Hinweise auf einen drohenden Missbrauch der persönlichen Waffe bestehen.
  • Auch im Bereich der Jungschützen wird die Abgabe der Waffe restriktiv gehandhabt. Jungschützen können das Sturmgewehr nur ohne Verschluss nach Hause nehmen. Die Pistole wird nicht nach Hause abgegeben.


Adresse für Rückfragen

Guido Balmer, Informationsdienst EJPD, Tel. +41 31 322 18 18
Sebastian Hueber, Informationschef VBS, Tel. +41 31 324 88 75


Herausgeber

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
http://www.ejpd.admin.ch

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
http://www.vbs.admin.ch

Bundesamt für Polizei
http://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home.html

Letzte Änderung 06.02.2024

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