Volksinitiative "Für den Schutz vor Waffengewalt"

Bern, 13.02.2011 - Bundesrätin Simonetta Sommaruga zum Resultat der Abstimmung. Es gilt das gesprochene Wort.

Sehr geehrte Damen und Herren

Die Initiative „Für den Schutz vor Waffengewalt" hat an der Urne keine Mehrheit gefunden. Trotzdem werden die Menschen in der Schweiz vor Waffengewalt geschützt. Denn das bestehende Waffenrecht mit seinem Bewilligungs- und Kontrollsystem bleibt selbstverständlich in Kraft.

Ich rufe Ihnen die wichtigsten Regelungen dieses Systems kurz in Erinnerung:

Zugang zu einer Waffe erhält heute nur, wer die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt. Das wird von der Polizei genau überprüft. Keine Waffe bekommt, wer im Strafregister mit einer Freiheitsstrafe oder mehreren Geldstrafen verzeichnet ist, jemanden bedroht hat oder
noch unmündig ist.

Die Namen von Waffenverkäufern und Waffenerwerbern verzeichnet die Kantonspolizei in einer Datenbank, zusammen mit den Angaben zur Waffe. Die Polizei weiss also, wem welche Waffe gehört. Sie weiss auch, wem sie eine Waffe verweigert hat oder endgültig abnehmen musste. Diese beiden Angaben sind zentral beim Bundesamt für Polizei registriert.

Die Angehörigen der Schweizer Armee bekommen seit Ende 2007 keine Taschenmunition mehr mit nach Hause. Und seit dem 1. Januar 2010 können sie ihre Waffe ausserhalb des Militärdienstes im Zeughaus hinterlegen. Wer seine Waffe am Ende der Dienstpflicht behalten will, muss heute einen Waffenerwerbsschein beantragen und sich von der Polizei kontrollieren und registrieren lassen.

Alle diese Massnahmen können einen Beitrag dazu leisten, den Missbrauch von Waffen zu verringern. Dank der strengeren Bestimmungen nimmt beispielsweise die Zahl der Armeewaffen ab, die Jahr für Jahr in Privatbesitz übergehen: 2004 übernahmen Angehörige der Armee am Ende ihrer Militärzeit fast 32'000 Waffen. 2010, im ersten Jahr nach Inkrafttreten der strengeren Bestimmungen, waren es noch knapp 3100.

Bundesrat und Parlament haben den Zugang zu Waffen in den letzten Jahren also Schritt für Schritt erschwert und die Kontrolle verbessert - auch seit der Lancierung der Initiative vor gut drei Jahren. Ich werde mich dafür einsetzen, dass wir die Instrumente zum Schutz vor Waffengewalt weiter gezielt verbessern können.

Schon in wenigen Wochen, voraussichtlich Ende April, werde ich dem Bundesrat Änderungen des Waffenrechtes unterbreiten: Diese werden die Rückverfolgbarkeit von Waffen verbessern, und zwar mit zusätzlichen Markierungen und einem verstärkten Informationsaustausch mit Staaten ausserhalb des Schengen-Raumes.

Die Kantone ihrerseits haben eine rasche Harmonisierung ihrer Informationssysteme in Aussicht gestellt. Ich begrüsse dieses Bestreben und werde das Projekt aufmerksam verfolgen. Sollte es ins Stocken geraten, werde ich im Rahmen meiner Möglichkeiten Einfluss nehmen. Es ist wichtig, dass die Kantone möglichst rasch gegenseitigen Online-Zugriff auf ihre Waffenregister erhalten.

Übrigens: Ab Mai werden die Kantonspolizeien online auf jene Datenbanken zugreifen können, die zentral beim Bundesamt für Polizei angesiedelt sind.

Eines ist mir bei alledem besonders wichtig:

Wir müssen die Instrumente, die uns schon heute zur Verfügung stehen, konsequent und umfassend nutzen.

Hier sind die Polizistinnen und Polizisten gefordert, aber auch die Angehörigen der Armee. Sie haben die anspruchsvolle Aufgabe und die Verantwortung, genau hinzuschauen, um Gewaltpotenzial rechtzeitig zu erkennen und Waffen einzuziehen oder gar nicht erst abzugeben.

Aber auch jede und jeder einzelne kann einen Beitrag zum Schutz vor Waffengewalt leisten: Angehörige der Armee können ihre persönliche Waffe ohne Weiteres ausserhalb der Dienstzeit im Zeughaus deponieren. Militärische Gründe jedenfalls sprechen nicht dagegen. Und: Wer überzählige und ausgediente Waffen hat, tut gut daran, diese bei der Polizei zur Entsorgung abgeben, ohne Formalitäten und Kostenfolge.

Nutzen Sie die bestehenden Möglichkeiten, geben Sie Ihre Waffe ab - denn in diesem Punkt gab und gibt es auch weiterhin keine Differenz zwischen dem Bundesrat und den Initiantinnen und Initianten:

Wir sind uns darin einig, dass mit einer Reduktion der verfügbaren Feuerwaffen die Zahl der Tötungsdelikte und der Suizide gesenkt werden kann.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.


Adresse für Rückfragen

Kommunikationsdienst EJPD, T +41 58 462 18 18



Herausgeber

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
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Letzte Änderung 18.12.2023

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