Volksinitiative "Für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern"

Volksabstimmung vom 30. November 2008

Volk und Stände haben die Volksinitiative "Für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern" am 30. November 2008 angenommen. Bundesrat und Parlament hatten die Initiative zur Ablehnung empfohlen.

Amtliche Endergebnisse


  • Stimmbeteiligung: 47,52%
  • Total Stimmen: 2'325'442
  • Ja: 1'206'323 (51,87%)
  • Nein: 1'119'119 (48,13%)

Weitere Informationen

Medienkonferenz vom 21. Oktober 2008

21.10.2008

Neue Verjährungsregeln statt Unverjährbarkeit: die bessere Lösung; Abstimmung vom 30. November 2008 über die Unverjährbarkeitsinitiative

Die Volksinitiative "Für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern" ist kein taugliches Mittel, um Sexualdelikte an Kindern wirksam zu bekämpfen. Sie ist unklar formuliert, liesse sich nur mit grossen Schwierigkeiten umsetzen und könnte gar kontraproduktive Auswirkungen haben. Die Volksinitiative hat aber den Anstoss zum Erlass neuer Verjährungsregeln gegeben, welche die besonderen Bedürfnisse der jungen Opfer besser berücksichtigen.

21.10.2008

Pressekonferenz des Bundesrates zur Volksinitiative "für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern"

Referat von Bundesrätin Widmer-Schlumpf vom 21. Oktober 2008, Medienzentrum Bundeshaus. Es gilt das gesprochene Wort.

Letzte Änderung 21.10.2008

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