Allgemeines / Zuwanderung
Die Initiative des Vereins Ecopop hat das Ziel, "die natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten". Dazu will die Initiative einerseits in der Schweiz das Wachstum der ständigen Wohnbevölkerung infolge Zuwanderung beschränken – und zwar auf 0,2 Prozent pro Jahr. Anderseits soll der Bund mindestens 10 Prozent seiner Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit in die freiwillige Familienplanung reservieren.
Die Initiative gibt vor, die natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten. Der Bundesrat ist jedoch der Meinung, dass mit Massnahmen gegen Ausländerinnen und Ausländer kein einziges Umweltproblem gelöst wird. Hingegen würde die tiefe und starre Zuwanderungsquote der Schweizer Wirtschaft schaden. Eine Annahme der Initiative würde auch die aktuellen Bemühungen unterlaufen, gute und stabile Beziehungen zur EU zu sichern. Der Bundesrat hält die Initiative deshalb nicht nur für verfehlt, sondern für gefährlich.
Die Nettozuwanderung ist die Differenz zwischen Ein- und Abwanderung: In jedem Jahr reisen Personen in die Schweiz ein, viele verlassen die Schweiz jedoch auch wieder. Den Überschuss – wie viele Personen mehr ein- als auswandern – nennt man Nettozuwanderung.
Der Begriff der ständigen Wohnbevölkerung erfasst neben den angemeldeten Schweizerinnen und Schweizern sämtliche Ausländerinnen und Ausländer mit einem bewilligten Aufenthalt von mindestens einem Jahr in der Schweiz. Ende 2013 betrug die ständige Wohnbevölkerung in der Schweiz 8 139 600 Personen (Zahlenquelle: BFS).
Die Volksinitiative fordert eine fixe Obergrenze der Zuwanderung. Die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz dürfte infolge Zuwanderung im dreijährigen Durchschnitt nicht um mehr als 0,2 Prozent pro Jahr wachsen. Das wären nach heutigem Stand knapp 17 000 Personen (Nettozuwanderung). Mit dieser starren Obergrenze könnte die Schweizer Wirtschaft nicht mehr flexibel auf konjunkturelle Schwankungen reagieren und in wirtschaftlich guten Zeiten viele der benötigten Fachkräfte nicht mehr rekrutieren – mit entsprechend negativen Folgen für die Schweiz. Die fixen Kontingente wären so klein, dass sie in erster Linie für das Asylwesen und den Familiennachzug reserviert werden müssten sowie für Schweizerinnen und Schweizer, die sich in der Schweiz (wieder) niederlassen wollen.
Es dürften unter dem Strich nur noch so viele Personen zuwandern, dass die ständige Wohnbevölkerung um höchstens 0,2 Prozent wächst. Das heisst: Es dürften heute 17‘000 Personen mehr ein- als auswandern. Das wären etwa drei Viertel weniger als in den letzten Jahren.
Jahr |
1984 |
1985 |
1986 |
1987 |
1988 |
1989 |
1990 |
1991 |
1992 |
1993 |
Nettozuwanderung |
12.0 |
13.8 |
22.4 |
26.4 |
33.5 |
33.6 |
56.6 |
61.4 |
40.2 |
39.5 |
Jahr |
1994 |
1995 |
1996 |
1997 |
1998 |
1999 |
2000 |
2001 |
2002 |
2003 |
Nettozuwanderung |
30.9 |
14.5 |
-5.8 |
-6.8 |
1.2 |
16.1 |
20.2 |
41.8 |
48.9 |
43.0 |
Jahr |
2004 |
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
2013 |
Nettozuwanderung |
40.5 |
36.2 |
39.4 |
75.5 |
98.2 |
74.6 |
64.9 |
68.1 |
71.1 |
87.1 |
Hinweis:
Die oben genannten Zahlen basieren auf den Publikationen des Bundesamts für Statistik (BFS). Sie umfassen Ausländerinnen und Ausländer sowie Schweizerinnen und Schweizer. Die hier ausgewiesene Nettozuwanderung wird vom BFS Wanderungssaldo genannt.
Die Zahlen zur Zuwanderung, welche vom BFM publiziert werden, sind auf einer anderen Zahlenbasis berechnet als jene des BFS. Weitere Informationen zur Zahlenbasis finden Sie in der Botschaft zur Initiative (S. 8717f.):
Botschaft
Nettozuwanderung über die letzten 30 Jahre
(in Tausend, gerundet, Zahlenquelle BFS)
Am 9. Februar 2014 haben Volk und Stände beschlossen, die Zuwanderung durch Kontingente zu begrenzen, dabei aber die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz zu berücksichtigen. Der Bundesrat arbeitet derzeit an der Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmungen. Die "Ecopop-Initiative" will die Zuwanderung mit einer fixen Quote beschränken. Eine Annahme dieser neuen Initiative würde die Bemühungen des Bundesrates erschweren, gute und stabile Beziehungen mit der Europäischen Union (EU) zu erhalten.
Ja. Bei der Ausarbeitung der Zulassungsbestimmungen sind auch die Verfassungsgarantien zu berücksichtigen, beispielsweise das Recht der Schweizerinnen und Schweizer, jederzeit in die Schweiz einzureisen und hier zu leben (Art. 24 Abs. 2 BV). Damit werden die Kontingente für ausländische Personen, die in die Schweiz einwandern, zwangsläufig weiter eingeschränkt.
Am 9. Februar 2014 haben Volk und Stände beschlossen, die Zuwanderung durch Kontingente und Höchstzahlen zu begrenzen. Der Bundesrat erarbeitet derzeit eine entsprechende Gesetzesvorlage und arbeitet an einer Lösung mit der EU. Ein Ja zur vorliegenden Initiative würde diese Arbeiten massiv erschweren. Im Rahmen der Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmung zur Zuwanderung (Masseneinwanderungsinitiative) sind weitere Begleitmassnahmen vorgesehen. Diese sehen unter anderem vor, das inländische Arbeitskräftepotenzial besser auszuschöpfen.
Entwicklungszusammenarbeit
Die Annahme der Initiative hätte zur Folge, dass die Schweiz mindestens 10 Prozent ihrer Mittel der Entwicklungszusammenarbeit für die freiwillige Familienplanung reservieren müsste. Das entspricht etwa 160 Millionen Franken jährlich. Diese fixe Vorgabe für Investitionen in die freiwillige Familienplanung würde den Handlungsspielraum und damit die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit einschränken. Die Schweiz wäre gezwungen, Projekte zur freiwilligen Familienplanung in Entwicklungsländern selbst dann durchzuführen, wenn deren Wirkung nachweislich gering wäre. Und das Geld würde andernorts fehlen, bestehende wirksame Programme und Projekte müssten eingeschränkt werden.
Die DEZA fördert die Gesundheit von Frauen sowie ihre Entscheidungsfreiheit, ob, wann und wie oft sie Kinder haben. Dazu gehören Informationen über Krankheiten, über Verhütung sowie der Zugang zu Verhütungsmitteln. Zum Beispiel unterstützt die DEZA Projekte für die Aufklärung an Schulen, für Informationsangebote auf Gesundheitsstationen, für die Vor- und Nachversorgung bei Schwangerschaft und Geburt sowie in der gynäkologischen Versorgung. Familienplanung ist Teil von diesen Angeboten, darf aber nicht isoliert betrachtet werden.
2014 wird die DEZA in diesem Bereich etwa 88 Millionen Franken ausgeben. Dies entspricht einer Steigerung von ca. 30% gegenüber 2013.
Investitionen in die freiwillige Familienplanung sind nur dann sinnvoll, wenn sie in einen breiten Ansatz zur Armutsbekämpfung eingebettet sind. Dazu gehören Massnahmen im Bereich der Bildung, der Gesundheit und der Gleichstellung der Frauen. Jahrzehntelange Erfahrung hat gezeigt: Je entwickelter ein Land ist, je höher das Pro-Kopf-Einkommen und je stärker die Rolle der Frau in der Gesellschaft, desto niedriger ist die Geburtenrate.
Die Weltbevölkerung wächst einerseits wegen der steigenden Lebenserwartung in den Industrienationen, andererseits wegen der noch relativ hohen Geburtenrate in vielen Entwicklungsländern. Die durchschnittliche Lebenserwartung der Menschen wird weltweit von heute 70 Jahre auf 82 Jahre im Jahr 2100 steigen. Seit den 1960er Jahren nimmt die durchschnittliche Geburtenrate pro Frau weltweit stetig ab. Nur in Subsahara-Afrika ist sie weniger schnell gesunken. Aber auch dort gilt: Wo Frauen Zugang zu Bildung haben, sinkt die Geburtenrate.
(Quellen: Weltbank und Demografische Forschung)
Umwelt
Für die Belastung von Umwelt und Ressourcen ist nicht primär die Bevölkerungszahl entscheidend, sondern vielmehr der Verbrauch pro Kopf. Deshalb gilt es, den Verbrauch von Wasser, Energie, Bodenschätzen und Land sowie die Abfallmenge pro Kopf zu senken und die Ressourceneffizienz international zu erhöhen. Die Initiative bietet dafür keine Lösungen.
Die Schweiz schützt die natürlichen Ressourcen mit verschiedenen Massnahmen, die auf eine Reduktion des Pro-Kopf-Verbrauchs zielen. Dank Massnahmen zur Luftreinhaltung konnte zum Beispiel die Luftqualität verbessert werden – obwohl die Bevölkerung und die Wirtschaft weiter gewachsen sind. So ist auch der Energieverbrauch pro Kopf seit 2005 um durchschnittlich 1 Prozent gesunken. Das neue Raumplanungsgesetz sorgt zudem für einen schonenderen Umgang mit dem Boden und den Schutz der Landschaft. Ausserdem will der Bundesrat mit dem Aktionsplan "Grüne Wirtschaft" die Ressourceneffizienz von Konsum und Produktion verbessern, zum Beispiel mit der Rückgewinnung von Rohstoffen oder der Verringerung der Abfälle.
Wirtschaft
Die Zuwanderung in die Schweiz war in den letzten Jahren stark durch die Arbeitskräftenachfrage der Unternehmen bestimmt, und sie stützte damit die wirtschaftliche Entwicklung in der Schweiz. Durch die starre und starke Begrenzung der Zuwanderung, welche die Initiative verlangt, würde der Zugang zu ausländischen Fachkräften und Spezialisten für die Unternehmen in der Schweiz drastisch eingeschränkt. Der Schweiz würden deshalb regelmässig viele Arbeitskräfte fehlen – mit entsprechend negativen Auswirkungen für den Wirtschaftsstandort.
Bereits 2011 lancierten Bund, Kantone und Sozialpartner die Fachkräfteinitiative (FKI). Das Ziel der Massnahmen ist es, das inländische Potenzial an Fachkräften verstärkt auszuschöpfen. Zu den Grundpfeilern dieser Strategie gehören etwa die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die Schaffung guter Bedingungen zur Erwerbstätigkeit für ältere Arbeitnehmende, die Förderung von Innovationen zur Entschärfung der Fachkräfteknappheit aufgrund höherer Produktivität. Die bessere Erwerbsintegration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen wird auch angestrebt.
Besonders häufig finden sich Anzeichen für einen schwer zu deckenden Fachkräftebedarf in Berufen des Managements, im Bereich Administration, Finanzen und Rechtswesen, in Gesundheitsberufen, in Lehr- und Kulturberufen sowie in Berufen der Technik und Informatik (MINT).
Ja. Rund ein Drittel des Gesundheitspersonals in der Schweiz ist ausländischer Nationalität. Sie arbeiten als Ärzte, Apothekerinnen, Therapeuten, Pflegerinnen oder Pflegeassistenten in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen und bei den Spitex-Diensten. Auch wenn die Zahl der inländischen Pflegefachleute seit einigen Jahren deutlich erhöht wird, reicht dies nicht aus, vor allem in Anbetracht des steigenden Personalbedarfs in den Alters- und Pflegeheimen. Ohne Personal aus dem Ausland könnte die qualitativ hochstehende Versorgung, wie sie heute besteht, so kaum mehr garantiert werden.
Wohnungsknappheit und hohe Mieten sind auch Folgen unserer gestiegenen Ansprüche – beispielsweise in Bezug auf die Wohnfläche. Der Bundesrat hat 2013 beschlossen, seine Wohnungspolitik zu optimieren. Dazu will er vor allem den gemeinnützigen Wohnbauträgern den Zugang zu Bauland erleichtern und die Laufzeit der Wohnkostenbeiträge im bestehenden Förderungsprogramm verlängern. Eingriffe in die Preisbildung auf dem Wohnungsmarkt lehnt der Bundesrat hingegen ab.
Beziehungen Schweiz – EU
Bereits die Annahme der Initiative "Gegen Masseneinwanderung" am 9. Februar 2014 hat das Verhältnis der Schweiz zu ihrem wichtigsten Handelspartner, der Europäischen Union (EU), erschwert. Die Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmungen zur Zuwanderung mit Höchstzahlen und Kontingenten ist nicht mit dem Freizügigkeitsabkommen (FZA) mit der EU vereinbar. Der Bundesrat hat dies wiederholt vor und nach der Abstimmung festgehalten. Er sucht zurzeit das Gespräch mit der EU, um eine Anpassung des FZA zu erreichen. Eine Annahme der Initiative "Stopp der Überbevölkerung – zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen" (Ecopop) mit ihrer starren Obergrenze der Zuwanderung würde die Suche nach Lösungen massiv erschweren und die Beziehung zur EU fundamental in Frage stellen.
Die Initiative ist mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) nicht vereinbar. Sie bedroht also direkt das FZA und alle anderen Abkommen der Bilateralen I, die juristisch miteinander verknüpft sind ("Guillotineklausel").
Die Schweiz liegt geografisch in der Mitte des europäischen Kontinents und ist von Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) umgeben. Die EU ist die mit Abstand wichtigste Handelspartnerin der Schweiz: Die Schweiz verdient jeden dritten Franken im Austausch mit der EU. Über die Hälfte der Schweizer Exporte gehen in die EU und sogar knapp 75 Prozent der Importe kommen von dort. Unser Wohlstand hängt zu einem grossen Teil von den guten Beziehungen zur EU ab.
Zudem verbinden uns gemeinsame gesellschaftliche Werte mit den EU-Staaten: Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit. Die Beziehungen zur EU werden durch ein Vertragswerk von bilateralen Abkommen geregelt. Die Annahme der Initiative würde die Weiterführung des bilateralen Wegs wohl verunmöglichen.
Die Schweiz ist nicht EU-Mitglied, sondern verfolgt ihre Europapolitik auf Grundlage bilateraler Abkommen: konkrete Fragen und Anliegen werden mit der EU durch Verträge geregelt. Heute besteht ein Geflecht aus über 150 solche bilateralen Verträgen. Diese Abkommen schaffen einen massgeschneiderten Zugang zum europäischen Markt und sind Grundlage für eine enge Kooperation in Bereichen wie Forschung, Sicherheit, Asyl, Umwelt und Kultur. Der bilaterale Weg ermöglicht der Schweiz eine Politik der Offenheit und Zusammenarbeit mit den europäischen Nachbarn und eine optimale Wahrung der nationalen Interessen.
Die Bilateralen I sind (mit Ausnahme des Forschungsabkommens) klassische Marktöffnungsabkommen. Sie ermöglichen der Schweizer Wirtschaft (in Ergänzung zum Freihandelsabkommen) einen massgeschneiderten Zugang zum EU-Binnenmarkt mit rund 500 Millionen potenziellen Konsumentinnen und Konsumenten. Die Abkommen betreffen folgende Bereiche: Personenfreizügigkeit, Landverkehr, Luftverkehr, Forschung, Landwirtschaft, technische Handelshemmnisse und öffentliches Beschaffungswesen.
Weitere Informationen zu den bilateralen Verträgen finden Sie auf der Website "Personenfreizügigkeit".
Letzte Änderung 19.05.2020