Ukraine-Krieg: Schweiz gewährt Geflüchteten Schutz
Seit Kriegsausbruch suchen Geflüchtete aus der Ukraine Schutz in Westeuropa. Die Schweiz zeigt sich solidarisch und hat erstmals den Schutzstatus S aktiviert. So kann den Menschen aus der Ukraine rasch und unkompliziert Schutz gewährt werden. Sie erhalten ein Aufenthaltsrecht, ohne ein ordentliches Asylverfahren durchlaufen zu müssen.
Seit dem Kriegsausbruch am 24. Februar 2022 sind mehr als 4 Millionen Menschen aus der Ukraine geflüchtet. Der Bundesrat hat am 11. März 2022 entschieden, dass Schutzsuchende aus der Ukraine in der Schweiz vorübergehend Schutz erhalten. Der erstmals aktivierte Schutzstatus S gewährt den aus der Ukraine geflüchteten Menschen ein Aufenthaltsrecht, ohne dass die Schutzbedürftigen den Prozess des ordentlichen Asylverfahren durchlaufen müssen.
Der Status S gilt so lange weiter, bis ihn der Bundesrat aufhebt. Voraussetzung für die Aufhebung ist eine nachhaltige Stabilisierung der Lage in der Ukraine. Das bedeutet, dass die schwere allgemeine Gefährdung nicht mehr gegeben ist. Die jüngsten Entwicklungen zeigen, dass eine solche Stabilisierung zurzeit nicht absehbar ist. Der Bundesrat hat deshalb am 4. September 2024 entschieden, den Schutzstatus S bis zum 4. März 2026 nicht aufzuheben, sofern sich die Lage in der Ukraine nicht nachhaltig stabilisiert. Damit schafft er Klarheit für die Schutzsuchenden, die Kantone, Gemeinden und die Arbeitgeber.
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Letzte Änderung 06.09.2024