Das Recht zur Herstellung und Reinigung von gebrannten Wassern wird vom Bund an privatwirtschaftliche Unternehmungen durch Brennereikonzessionen übertragen (Art. 3I AlkG). Diese Brennereikonzessionen werden von der Sektion Spirituosensteuer des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) erteilt.
METAS ist für die Publikation der Alkoholtafeln in elektronischer Form zuständig.