Alkoholtafeln

Das Recht zur Herstellung und Reinigung von gebrannten Wassern wird vom Bund an privatwirtschaftliche Unternehmungen durch Brennereikonzessionen übertragen (Art. 3I AlkG). Diese Brennereikonzessionen werden von der Sektion Spirituosensteuer des ​Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) erteilt.

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Letzte Änderung 17.09.2024

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