Anlieferung
Für Waren, die vorübergehend in die Schweiz eingeführt werden und anschliessend wieder an die Kundschaft zurückkehren
Falls ein Kunde Ware vorübergehend in die Schweiz sendet (Kalibrierung, Prüfung usw.), die anschliessend wieder zum Absender zurückkehrt, sind folgende Anweisungen zu befolgen:
Der Versand von Geräten ans METAS erfolgt immer gemäss Incoterms® 2020 DAP Wabern.
Es wird eine Versandrechnung benötigt, welche durch den Besitzer der Ware auszustellen ist. Diese umfasst folgende Angaben:
- UID Nr., EORI Nr. (EU-Raum) und E-Mail der Kontaktperson für die Verzollung
- Jedes Gerät mit Bezeichnung, Seriennummer, Ursprungsland und Zolltarifnummer HS-Code
- Wahrheitsgetreue Angabe des aktuellen Warenwertes
- Vermerk für temporären Import in die Schweiz zur Kalibrierung / Prüfung
- Vermerk Incoterms® 2020 DAP 3084 Wabern
- Zusätzlich bitte eine Kopie der Versandrechnung und Bestellung ins Paket legen.
Transportfirma muss für jede Sendung in die Schweiz Verzollungsinstruktionen beim METAS anfragen. Eine Unterlassung führt zu Verzögerungen der Schweizer Importverzollung und generiert Mehrkosten. Allfällige Zusatzkosten werden dem Absender belastet.
Kosten für Kalibration, Prüfung usw. dürfen nicht von der METAS Versandrechnung entfernt werden.
Sofern das METAS den Rücktransport organisieren soll, muss der Kunde seine Kurierkundennummer dem METAS mitteilen (Post und DPD sind nicht zulässig). Das METAS schickt so die Geräte / Prüfmittel gemäss Incoterms® 2020 FCA zurück. Ohne Angabe der Kundennummer, oder wenn die Ware mit einem Spediteur angeliefert wurde, muss der Kunde den Rücktransport der Geräte selber organisieren.
Wird die Ware vom Kunden persönlich abgeholt, benötigt das METAS zwingend den Schweizer Zollausfuhrnachweis. Andernfalls wird dem Kunden Mehrwertsteuer für die Dienstleistungen des METAS und gegebenenfalls die bei der Einfuhr verrechnete Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.
Für die Bearbeitung von Sendungen aus dem Ausland verrechnet das METAS eine Ein- und Ausfuhrpauschale von CHF 60.-. Der Versand der Geräte ans METAS erfolgt auf Rechnung und Kosten des Kunden (gemäss Incoterms® 2020 DAP). Alle zusätzlich anfallenden Kosten bei der Anlieferung wird der Kundschaft in Rechnung gestellt.
Ein Carnet ATA bitte nur für Ringversuche, aber nicht für Kalibrierungen. Sobald am Gerät Manipulationen vorgenommen werden, ist ein Carnet ATA nicht zulässig.
Letzte Änderung 20.08.2025