Warum die Schweizer Qualitätsinfrastruktur wichtig ist
Ob im Alltag, in der Wirtschaft oder im Umweltschutz – wir alle verlassen uns darauf, dass Produkte und Dienstleistungen sicher, zuverlässig und zweckmässig sind.
Die Qualitätsinfrastruktur (QI) ist der unsichtbare Baustein, der dieses Vertrauen möglich macht. Sie stärkt den wirtschaftlichen Erfolg der Schweiz, unterstützt die Gesellschaft und schützt Umwelt und Gesundheit.
In den strategischen Zielen des Bundesrates für das METAS wird erwartet, dass es die Qualitätsinfrastruktur der Schweiz koordiniert. Die Qualitätsinfrastruktur umfasst die Infrastruktur für Messen, Prüfen, Kalibrieren, Eichen, Normieren, Zertifizieren und Akkreditieren.
Was ist Qualitätsinfrastruktur (QI)?
Die Qualitätsinfrastruktur umfasst das Zusammenspiel von Politik, Institutionen und Dienstleistungen. Gemeinsam sorgen sie dafür, dass Standards eingehalten, Messungen verlässlich und Produkte überprüfbar sind. Die Qualitätsinfrastruktur der Schweiz ist weit mehr als ein technisches System – sie ist die Grundlage für Vertrauen, wirtschaftlichen Erfolg und gesellschaftlichen Fortschritt.

Legende zur Grafik:
- Führung: Die Regulierung schafft den rechtlichen Rahmen und setzt die Leitplanken für eine funktionierende Qualitätsinfrastruktur.
- Qualitätsinfrastruktur-Institutionen: Metrologie, Normung und Akkreditierung bilden die tragenden Säulen. Die drei Institutionen METAS, SNV und SAS gewährleisten die technische und organisatorische Basis.
- Qualitätsinfrastruktur-Dienstleistungen: Prüf-, Inspektions- und Zertifizierungsstellen garantieren Qualität in der Praxis. Sie leisten Beiträge zur Qualitätsförderung, Konformitätsprüfung, Kalibrierung und Eichung.
- Unternehmen, Industrie: Hersteller und Dienstleister setzen Standards um, für Kund:innen in der Schweiz und weltweit. Dies fördert die Unternehmensverbesserung und stärkt die Wertschöpfungskettenentwicklung.
- Konsumenten: Durch Bewusstseinsbildung und Kapazitätenaufbau werden Konsument:innen befähigt, informierte Entscheidungen zu treffen und aktiv zur Qualitätssicherung beizutragen.
Was „Qualität“ bedeutet
Qualität heisst: Produkte und Services erfüllen ihren Zweck und die Erwartungen der Kundschaft.
Beispiel dafür: Ein „einfacheres“ Messmittel kann qualitativ besser sein, wenn es die konkrete Messaufgabe verlässlich erfüllt als ein hoch sensibles Messgerät, welche nur ganz spezifischen Messbedingungen eingesetzt werden kann.
Nutzen der Qualitätsinfrastruktur
Für Verbraucher:innen: Mehr Vertrauen in sichere, funktionierende Produkte und Dienstleistungen.
Für Unternehmen: Klare Standards, Orientierung an internationalen Normen und Zugang zu globalen Märkten.
Für die Gesellschaft: Unterstützung von Gesundheit, Sicherheit, Umwelt- und Klimazielen.
Für die Schweiz: Stärkung von Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und nachhaltigem Wachstum.
Die drei Institutionen der Schweizer Qualitätsinfrastruktur
Das Eidgenössische Institut für Metrologie METAS ist das nationale Metrologieinstitut (NMI) der Schweiz. Es gewährleistet die Rückführbarkeit von Messungen auf international anerkannte Realisierungen von Messgrössen und Einheiten. Damit stellt das METAS sicher, dass in der Schweiz mit der Genauigkeit gemessen werden kann, die für die Belange der Wirtschaft, Forschung und Verwaltung erforderlich ist.
Die Schweizerische Normen-Vereinigung (SNV) koordiniert die Entwicklung, Verabschiedung und Umsetzung von Normen in verschiedenen Wirtschaftssektoren.
Viele Experten unterstützen die Normierungsaktivitäten auf nationaler und internationaler Ebene in diversen Normierungsgremien. Durch diese Koordination trägt die SNV wesentlich zur Weiterentwicklung der Qualitätsinfrastruktur der Schweiz bei und unterstützt die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft.
Schweizerische Akkreditierungsstelle (SAS) begutachtet und akkreditiert Konformitätsbewertungsstellen (KBS) auf der Grundlage der entsprechenden internationalen Normen.
Damit gewährleistet die SAS die Kompetenz von Prüf- und Zertifizierungsstellen und wirkt damit als Vertrauensanker der Qualitätsinfrastruktur.
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Letzte Änderung 17.09.2025