Aufsicht über die Bundesanwaltschaft

Worum geht es?

Die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft soll beim Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) zusammengefasst werden. Denn die Aufteilung der Verantwortung auf das EJPD für den administrativen Bereich und auf das Bundesstrafgericht für den fachlichen Bereich erschwert stark eine wirksame Aufsicht. Eine zweite Vorlage sieht vor, dass künftig ausserordentliche Kosten kantonaler Organe bei ihrer Tätigkeit als gerichtliche Polizei des Bundes abgegolten werden. Da die Arbeiten an der neuen Strafprozessordnung schneller als erwartet vorankommen, integriert der Bundesrat die Neuregelung der Aufsicht über die Bundesanwaltschaft in das Strafbehördenorganisationsgesetz (StBOG) und schreibt die separate Aufsichtsvorlage formell ab. Gemäss StBOG soll die Aufsicht beim Bundesrat vereinigt werden.

Was ist bisher geschehen?

  • Am 3. Dezember 2004 trifft der Bundesrat den Grundsatzentscheid, die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft beim EJPD zu vereinigen (Medienmitteilung).
  • Am 29. Juni 2005 schickt das EJPD die erforderlichen Gesetzesänderungen in die Vernehmlassung (Medienmitteilung)
  • Am 26. April 2006 bekräftigt der Bundesrat seinen Willen, die Aufsicht der Bundesanwaltschaft zur Verbesserung der Effizienz der Aufsicht ausschliesslich einer Stelle zu übertragen (Medienmitteilung).
  • Die Kantone sollen für ausserordentliche Kosten ihrer Polizeikorps, die ihnen in Einsätzen als Gerichtspolizei für den Bund entstehen, entschädigt werden. Am 3. Mai 2006 verabschiedet der Bundesrat eine entsprechende Botschaft (Medienmitteilung).
     
  • Parlamentarische Beratungen (06.034)
     
  • Am 21. September 2007 nimmt der Bundesrat Kenntnis von den Ergebnissen der Vernehmlassung über die Änderung des Bundesgesetzes über die Bundesrechtspflege (Aufsicht über die Bundesanwaltschaft). Er integriert die Neuregelung der Aufsicht über die Bundesanwaltschaft in das Strafbehördenorganisationsgesetz und schreibt die separate Aufsichtsvorlage formell ab (Medienmitteilung).
  • Am 21. November 2007 genehmigt der Bundesrat die Verordnung über die Abgeltung ausserordentlicher Kosten kantonaler Organe bei ihrer Tätigkeit als gerichtliche Polizei des Bundes. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2008 rückwirkend auf den 1. Januar 2002 in Kraft (Medienmitteilung).

Dokumentation

Parlamentarische Vorstösse

  • 04.3411

    Motion Hofmann Urs. Bundesanwalt; Überprüfung der Aufsicht

  • 04.479

    Parlamentarische Initiative Berset. Bundesanwalt; Wahl durch die Bundesversammlung

Vernehmlassungsverfahren

Medienmitteilungen

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Letzte Änderung 21.11.2007

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