Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches

Änderung des Sanktionensystems

Worum geht es?

Die schon während des Gesetzgebungsverfahrens namentlich von kantonalen Strafverfolgungsbehörden und Gerichten geübte Kritik an den am 1. Januar 2007 in Kraft getretenen revidierten Allgemeinen Teil des Schweizerischen Strafgesetzbuchs ist bis heute nicht verstummt. Sie richtet sich vor allem gegen die weitgehende Ablösung kurzer Freiheitsstrafen durch Geldstrafen oder gemeinnützige Arbeit. Im Zentrum dieser Kritik steht insbesondere die bedingte Geldstrafe, deren präventive Wirkung bezweifelt wird. Der Bundesrat will deshalb die kurzen Freiheitsstrafen wieder einführen und die bedingte Geldstrafen abschaffen.

Was ist bisher geschehen?

  • Im April 2009 holt das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) die Meinung der Kantone zu den Neuerungen im Strafrecht ein (Medienmitteilung).
  • Am 1. Juli 2009 informiert Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf den Bundesrat über die ersten Ergebnisse der Umfrage zu den Neuerungen im Strafrecht (Medienmitteilung).
  • Am 30. Juni 2010 schickt der Bundesrat eine Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
  • Am 12. Oktober 2011 nimmt der Bundesrat die Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis und beauftragt das EJPD, eine Botschaft auszuarbeiten (Medienmitteilung).
  • Am 4. April 2012 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zur Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches (Medienmitteilung).
     
  • Parlamentarische Beratungen (12.046)
     
  • Der Bundesrat setzt die Gesetzesänderung des Sanktionenrechts auf den 1. Januar 2018 und die Änderungen im Jugendstrafrecht auf den 1. Juli 2016 in Kraft (Medienmitteilung)

Dokumentation

Stellungnahmen des Vernehmlassungsverfahrens

Elektronische Stellungnahmen ohne Gewähr. Einzig verbindlich ist die Fassung in Papierform.

Referendumsvorlage

Medienmitteilungen

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Letzte Änderung 29.03.2016

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