Worum geht es?
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Entwurf zur Vereinheitlichung der Fristenberechnung in der schweizerischen Rechtsordnung vorzulegen.
Was ist bisher geschehen?
- Die RK-N hat am 7. April 2022 die Motion Harmonisierung der Fristenberechnung eingereicht.
- Am 8. Juni 2022 hat der Nationalrat und am 29. September 2022 der Ständerat die Motion angenommen (Motion 22.3381).
- Am 14. Februar 2024 eröffnet der Bundesrat die entsprechende Vernehmlassung (Medienmitteilung).
Dokumentation
Vernehmlassungsverfahren
Letzte Änderung 13.02.2024