"Der Staat kann Gleichstellung im Alltag nicht verordnen"

27. August 2020: Schweizer Illustrierte, 50 Jahre Frauenstimmrecht - 50 Frauenstimmen

In der "Schweizer Illustrierten" äussert sich Bundesrätin Karin Keller-Sutter zum 50-jährigen Jubiläum des Frauenstimm- und Wahlrechts.

Am 2. September würdigen wir im Nationalratssaal offiziell den jahrzehntelangen Kampf unzähliger Frauen für die politische Gleichberechtigung der Schweizer Bürger und Bürgerinnen – und damit für eine vollständige Demokratie. Vor 50 Jahren endete dieser Kampf zumindest auf nationaler Ebene: Am 7. Februar 1971 stimmten die Schweizer Männer der Einführung des Stimm- und Wahlrechts für Frauen mit zwei Dritteln der Stimmen zu.

Man könnte nun damit hadern, dass dieses fundamentale Bürgerrecht den Frauen so lange verweigert worden war. Oder man feiert die Erfolge, die seither erzielt wurden. Zum Beispiel, dass heute an den Universitäten mehr Frauen studieren als Männer, selbst in einstigen «Männerdomänen» wie der Medizin. Dass der Frauenanteil zumindest im Bundesrat und im Nationalrat bei über 40 Prozent liegt – höher als in manchem Land, das das Frauenstimmrecht früher eingeführt hatte. Oder dass der Frauenanteil auch in den Geschäftsleitungen und den Verwaltungsräten der grössten Schweizer Firmen steigt, auf relativ tiefem Niveau zwar, aber der Trend geht klar nach oben.

Es wäre falsch, das Erreichte kleinzureden. Natürlich kann man sich nicht darauf ausruhen. Demokratie- und gleichstellungspolitische Errungenschaften müssen gepflegt werden. Und natürlich kann und muss man noch mehr tun. Ich denke vor allem an die Bekämpfung von sexueller und häuslicher Gewalt, die Frauen überdurchschnittlich betrifft. Aber auch an die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Hier hat auch der Staat eine Rolle, aber er kann Gleichstellung im Alltag nicht verordnen. Dafür braucht es den Beitrag der Wirtschaft und jedes Einzelnen, von Frauen und Männern gemeinsam, gerade auch im privaten Umfeld, am Arbeitsplatz.

Man hüte sich dabei vor dem falschen Ideal, es müssten Frauen und Männer überall zu je 50 Prozent vertreten sein. Es wäre ein Rückschritt, wenn nur noch das Geschlecht zählen würde – just dagegen hatten viele Frauen vor über 50 Jahren gekämpft. Und meine Erfahrung als Vorgesetzte zeigt: Berücksichtigt man in erster Linie die Kompetenz und ermöglicht flexible Arbeitsformen, sind sowohl Männer wie Frauen im Boot!

Weitere Infos

Dossier

  • 50 Jahre Frauenstimm- und Wahlrecht

    Am 7. Februar 1971 beschloss das damals noch ausschliesslich aus Männern bestehende Stimmvolk die Einführung des Frauenstimm- und Wahlrechts auf eidgenössischer Ebene. Die politische Gleichstellung der Frauen jährt sich dieses Jahr zum fünfzigsten Mal. Um das staatspolitisch bedeutsame Ereignis zu würdigen, hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) am 2. September die offizielle Feier im Parlamentsgebäude in Bern organisiert.

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Letzte Änderung 27.08.2021

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