Statement des Bundesrates

Volksabstimmung vom 13. Februar 2011, Volksinitiative "Für den Schutz vor Waffengewalt"

Liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger

Unsere Verfassung verlangt, dass der Staat die Menschen, die in der Schweiz leben, vor Waffen schützt. Seit 1999 beschränkt das Waffengesetz den Zugang zu Waffen und Munition. Bundesrat und Parlament haben die gesetzlichen Bestimmungen dazu in den letzten Jahren Schritt für Schritt ausgebaut. So wurde der Schutz vor Waffengewalt kontinuierlich verbessert.

Zugang zu einer Waffe erhält heute nur, wer die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt. Das wird von der Polizei genau überprüft. Keine Waffe bekommt, wer im Strafregister mit einer Freiheitsstrafe oder mehreren Geldstrafen verzeichnet ist, jemanden bedroht hat oder noch unmündig ist.

Die Namen von Waffenkäufern und Waffenbesitzern verzeichnet die Kantonspolizei in einer Datenbank, zusammen mit den Angaben zur Waffe. Die Polizei weiss also, wem welche Waffe gehört. Sie weiss auch, wem sie eine Waffe verweigert hat oder endgültig abnehmen musste. Diese Angaben sind zentral beim Bundesamt für Polizei registriert.

Dazu gilt: Die Angehörigen der Schweizer Armee bekommen seit Ende 2007 keine Taschenmunition mehr mit nach Hause. Und seit dem 1. Januar 2010 können sie ihre Waffe ausserhalb des Militärdienstes im Zeughaus hinterlegen. Wer seine Waffe am Ende der Dienstpflicht behalten will, muss heute einen Waffenerwerbsschein beantragen und sich von der Polizei kontrollieren und registrieren lassen.

Alle diese Massnahmen verringern die Gefahr, dass Waffen missbraucht werden. Der Blick in die Statistik zeigt, dass die Gesamtzahl der Schusswaffentoten seit Inkrafttreten des Waffengesetzes ebenso deutlich abgenommen hat wie die Zahl der Suizide, die mit Schusswaffen begangen werden. Beide Zahlen haben sich fast halbiert.

Am 13. Februar nun stimmen wir über die Volksinitiative "Für den Schutz vor Waffengewalt" ab. Diese Initiative wurde 2007 lanciert, also noch bevor die letzten Verschärfungen des Waffenrechts in Kraft getreten sind.

Die Initiative verlangt unter anderem Folgendes:

  • Erstens: Statt mit dem bestehenden Bewilligungssystem soll der Zugang zu Feuerwaffen mit einem Bedarfs- und Fähigkeitsnachweis eingeschränkt werden.
  • Zweitens: Anstelle der Kantone soll der Bund ein Register für Feuerwaffen führen.
  • Drittens: Der Bund soll die Kantone bei ihren Aktionen zum Einsammeln von Feuerwaffen unterstützen.
  • Und viertens: Alle persönlichen Waffen der Armeeangehörigen sollen auch ausserhalb des Militärdienstes in gesicherten Räumen der Armee aufbewahrt werden.

Wie das geltende Recht enthält also auch die Initiative kein absolutes Verbot von Waffen, sondern zielt auf die Verhinderung des Waffenmissbrauchs. Sie will dazu das bestehende Bewilligungs- und Kontrollsystem durch ein anderes ersetzen.

Die Initiative will also einen Systemwechsel, bietet aber keine Gewähr dafür, dass die Zahl der Waffen und der Missbräuche mit Waffen weiter sinkt. Die Initiative weckt Erwartungen, die sie nicht erfüllen kann.

Liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, es gibt hier keine einfache Lösung, auch mit der Initiative nicht. Ich setze mich dafür ein, dass wir das bestehende System weiter ausbauen können. Die Instrumente zum Schutz vor Waffen sollen auch in Zukunft gezielt verbessert werden. Dafür müssen wir den gut ausgebauten Weg, auf dem wir uns befinden, nicht verlassen.

Der Bundesrat und eine klare Mehrheit des Parlaments empfehlen Ihnen deshalb, am 13. Februar die Initiative „Für den Schutz vor Waffengewalt“ abzulehnen.
Ich danke Ihnen.

Letzte Änderung 27.01.2011

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