Bundesbeschluss über die Regelung der Geldspiele zugunsten gemeinnütziger Zwecke

Volksabstimmung vom 11. März 2012

Die Volksinitiative "Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls" wurde am 10. September 2009 eingereicht. Bund, Kantone, das Initiativkomitee und weitere Akteure haben in der Folge gemeinsam einen Gegenentwurf erarbeitet. Das Komitee zog seine Initiative zurück. Am 11. März 2012 gelangt deshalb der Gegenentwurf alleine zur Abstimmung. Bundesrat und Parlament empfehlen ein Ja.

Der Gegenentwurf sieht vor, dass der Bund den gesamten Bereich der Geldspiele umfassend regeln kann, das heisst Spielbanken und weitere Geldspiele wie Lotterien, Sportwetten und Geschicklichkeitsspiele. Bei den Spielbanken hält der Gegenentwurf am bewährten System fest: Für die Errichtung und den Betrieb einer Spielbank soll weiterhin eine Konzession des Bundes erforderlich sein. Dieser soll wie bisher eine ertragsabhängige Spielbankenabgabe zugunsten von AHV und IV erheben.

Die Kantone ihrerseits werden weiterhin zuständig sein für die Bewilligung und die Beaufsichtigung der Geldspiele wie Lotterien, Sportwetten und Geschicklichkeitsspiele. Dies ist auf Verfassungsstufe neu, entspricht aber weitgehend der heutigen Situation. Der Gegenentwurf gewährleistet, dass die Reinerträge aus den Lotterien und Sportwetten vollumfänglich für gemeinnützige Zwecke verwendet werden, insbesondere in den Bereichen Kultur, Soziales und Sport.

Der neue Verfassungsartikel verpflichtet den Bund und neu auch die Kantone, der Spielsucht und den anderen Gefahren Rechnung zu tragen und die Bevölkerung angemessen zu schützen. Dabei sind etwa die Merkmale der verschiedenen Spiele zu berücksichtigen. Der Auftrag ist somit wesentlich konkreter gefasst als in der heutigen Verfassung.

Amtliche Endergebnisse


  • Stimmbeteiligung: 44,77%
  • Total Stimmen: 2'200'290
  • Ja: 1'916'182 (87,1%)
  • Nein: 284'108 (12,9%)

Medienkonferenz vom 17. Januar 2012

17.01.2012

Abstimmung vom 11. März 2012: Nein zur Ferieninitiative, Ja zur Regelung der Geldspiele

Bundesrat und Parlament empfehlen die Volksinitiative "6 Wochen Ferien für alle" zur Ablehnung. Zum "Bundesbeschluss über die Regelung der Geldspiele zugunsten gemeinnütziger Zwecke" empfehlen sie ein Ja. Bundesrätin Simonetta Sommaruga legte am Dienstag in Bern gemeinsam mit Vertretern der Kantone die Argumente zu diesen beiden Vorlagen der Volksabstimmung vom 11. März 2012 dar.

17.01.2012

Bundesbeschluss über die Regelung der Geldspiele zugunsten gemeinnütziger Zwecke

Medienkonferenz zur Abstimmungsvorlage, 17. Januar 2012. Referat von Bundesrätin Simonetta Sommaruga. Es gilt das gesprochene Wort.


Medienkonferenz vom 11. März 2012

Letzte Änderung 11.03.2012

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