TV-Statement

Volksabstimmung vom 3. März 2013

TV-Statement von Bundesrätin Simonetta Sommaruga

Liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger


In den letzten Tagen und Wochen haben mich zahlreiche Bürgerinnen und Bürger auf Spaziergängen oder auf dem Markt auf die Abzocker-Initiative angesprochen. Das Phänomen der Abzockerei beschäftigt uns alle sehr und ich merke, dass die meisten Menschen nicht nur ein Zeichen setzen wollen, mehr als eine Symbol-Abstimmung wünschen. Doch kann die Abzocker-Initiative diesen Wünschen gerecht werden? Ich muss es offen sagen: Nein, das wird sie nicht.

In den letzten Jahren ist es immer wieder vorgekommen, dass Unternehmen ihrem obersten Kader sehr hohe – manchmal völlig überrissene – Vergütungen und Abgangsentschädigungen ausbezahlt haben. Und dies auch oft ganz unabhängig davon, ob das Unternehmen erfolgreich war oder nicht. Der Bundesrat versteht den Unmut darüber sehr gut.

Am 3. März stimmen wir nun über die Volksinitiative „gegen die Abzockerei“ ab. Die Initiative greift also ein durchaus berechtigtes Thema auf. Aber sie weckt Erwartungen, die sie nicht erfüllen kann und schiesst mit mehreren Forderungen über das Ziel hinaus. Vor allem stärkt sie einseitig die Macht der Aktionärinnen und Aktionäre. Diese sollen zum Beispiel den Verwaltungsrat jedes Jahr abwählen und im Extremfall vollständig austauschen können.

Dieses zwingende jährliche Wahlprozedere fördert das kurzfristige Denken. Denn: Nicht alle Aktionäre haben das langfristige Wohl eines Unternehmens im Auge. Sie sind ja oft vor allem an einer guten jährlichen Dividende interessiert. Und auch die Mitglieder eines Verwaltungsrats entscheiden kurzfristiger, wenn sie jedes Jahr um ihre Wiederwahl kämpfen müssen. All das kann ein Unternehmen unter Umständen destabilisieren.

Zudem fordert die Initiative, dass Pensionskassen zwingend an der Generalversammlung teilnehmen und im Interesse der Versicherten abstimmen müssen. Doch welches sind die Interessen „der Versicherten“?
Diese Interessen können – je nach Lebenssituation der Versicherten – sehr unterschiedlich sein. Deshalb ist diese Forderung der Initiative kaum umsetzbar: Die Interessen „der Versicherten“ lassen sich kaum ermitteln, der Stimmzwang unter Strafandrohung ist nicht praktikabel.

Liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, auch Bundesrat und Parlament sehen Handlungsbedarf. Das Parlament hat daher einen indirekten Gegenvorschlag verabschiedet. Im Gegensatz zur Initiative stärkt dieser Gegenvorschlag die Aktionärsrechte nur moderat. Er achtet damit auf ein Gleichgewicht der Kräfte zwischen Verwaltungsrat, Geschäftsleitung und Aktionären. Zudem bringt der Gegenvorschlag mehr Transparenz, weil Vergütungen offen gelegt werden müssen. Aus diesen Gründen steht der Bundesrat hinter dem Gegenvorschlag und lehnt die Initiative ab. Über den Gegenvorschlag stimmen wir nicht ab. Er kommt dann zum Zug, wenn die Initiative abgelehnt wird. Ich danke Ihnen.

Letzte Änderung 19.02.2013

Zum Seitenanfang