TV-Statement

Volksabstimmung vom 9. Juni 2013

 

Liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger

Am 9. Juni 2013 werden wir über die dringlichen Änderungen des Asylgesetzes abstimmen. Diese Änderungen sind ein Schritt auf dem Weg zu einer tiefgreifenden Reform des Asylbereichs. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, nach einem fairen Verfahren rascher über die Asylgesuche zu entscheiden. Diese Beschleunigung ist im Interesse von allen: Die Asylsuchenden bleiben nicht mehr zu lange im Ungewissen, die Unterbringungszentren werden entlastet und auf lange Sicht werden die Kosten für den Staat gesenkt.

Mehrere Massnahmen, die vom Parlament für dringlich erklärt worden sind, dienen der Beschleunigung der Verfahren. Wir können zum Beispiel die neuen Abläufe bei der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren des Asylverfahrens erproben.

Die Eröffnung von neuen Bundesunterkünften wird erleichtert. Wegen des aktuellen Platzmangels in den Bundeszentren müssen wir die Asylsuchenden heute zu früh auf die Kantone verteilen, was die Verfahren verlangsamt.

Die Revision des Asylgesetzes enthält darüber hinaus Änderungen im Umgang mit Asylsuchenden. Der Bund kann in den Bundesunterkünften die Beschäftigungsprogramme ausbauen. Eine andere Massnahme betrifft die wenigen Asylsuchenden, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden oder den Betrieb der Bundeszentren erheblich stören. In Zukunft kann man diese Asylsuchenden in besonderen Zentren unterbringen.

Die Gesetzesrevision führt zudem dazu, dass es nicht mehr möglich ist, bei einer Schweizer Vertretung im Ausland ein Asylgesuch einzureichen. Die Schweiz war das einzige europäische Land, das diese Möglichkeit noch angeboten hat. Personen, die direkt an Leib und Leben gefährdet sind, werden mit einem humanitären Visum aber weiterhin in der Schweiz Schutz finden. Der Nachzug von Familienangehörigen eines Flüchtlings bleibt ebenfalls möglich.

Schliesslich präzisiert die Vorlage, dass Wehrdienstverweigerung und Fahnenflucht alleine nicht als Asylgrund anerkannt werden. Ich möchte aber in aller Deutlichkeit festhalten, dass Wehrdienstverweigerer und Deserteure weiterhin Asyl erhalten, wenn die Strafe, die ihnen im Heimatland droht, unverhältnismässig hoch ist. Die Flüchtlingskonvention wird also weiterhin vollumfänglich eingehalten.

Ich bin überzeugt, dass die Schweiz mit dieser Vorlage der Kernaufgabe ihrer Asylpolitik treu bleibt: Menschen, die verfolgt werden, erhalten weiterhin den Schutz der Schweiz.

Aus all diesen Überlegungen empfehlen Bundesrat und Parlament, die Änderungen des Asylgesetzes am 9. Juni anzunehmen.

Letzte Änderung 17.05.2013

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