Änderung des Asylgesetzes für beschleunigte Asylverfahren

Abstimmung vom 5. Juni 2016

Die Änderung des Asylgesetzes für beschleunigte Asylverfahren ist am 5. Juni 2016 an der Urne angenommen worden.

Amtliche Endergebnisse


  • Stimmbeteiligung: 46,79%
  • Total Stimmen: 2'420'683
  • Ja: 1'616'597 (66,78%)
  • Nein: 804'086 (33,22%)

Unten finden Sie die Informationen zur Änderung des Asylgesetzes für beschleunigte Asylverfahren, die das EJPD vor der Abstimmung vom 5. Juni 2016 online veröffentlicht hatte.



Das Wichtigste zur Änderung des Asylgesetzes für beschleunigte Asylverfahren:

  • Lange Asylverfahren sind aufwendig und teuer. Sie lassen Asylsuchende oft jahrelang im Ungewissen und belasten die Kantone und Gemeinden. Das ist für alle unbefriedigend.
  • Die Änderung des Asylgesetzes, über die am 5. Juni 2016 abgestimmt wird, wird die Asylverfahren markant beschleunigen.
  • Rasche Asylverfahren sind der Schlüssel für eine konsequente und gleichzeitig faire Asylpolitik. Das ist besonders wichtig in Zeiten mit hohen Asylgesuchszahlen.


Das neue Asylgesetz ist breit abgestützt und wurde gemeinsam mit den Kantonen sowie mit dem Städte- und Gemeindeverband erarbeitet. Im Parlament wurde es von National- und Ständerat mit grossem Mehr verabschiedet. Auch die Stimmberechtigten haben zu den Grundzügen des neuen Systems schon vor drei Jahren deutlich ja gesagt: Im Juni 2013 haben sie erste Massnahmen mit 78 Prozent angenommen.

Dass die neuen Asylverfahren gut funktionieren, hat der Testbetrieb in Zürich gezeigt: Die Verfahren dauern einen Drittel weniger lang als sonst. Die Beschwerdequote ist ebenfalls um rund einen Drittel tiefer. Und die Zahl derjenigen, die freiwillig in ihr Herkunftsland zurückkehren, ist dreimal höher. Das zeigt die Auswertung durch unabhängige Fachleute.

Gegen das Gesetz für die Beschleunigung der Asylverfahren wurde das Referendum ergriffen. Die Gegner kritisieren vor allem den unentgeltlichen Rechtsschutz sowie das vereinfachte Bewilligungsverfahren für die Eröffnung der Asylzentren des Bundes.

Im Asylbereich gibt es keine einfachen Lösungen, mit denen man alle Probleme aus der Welt schaffen kann. Aber beschleunigte Verfahren sind besser als lange Verfahren. Und die neuen Verfahren sind schneller, gerechter und günstiger, davon sind Bundesrat und Parlament überzeugt. Sie empfehlen deshalb in der Abstimmung am 5. Juni 2016 ein Ja zur Änderung des Asylgesetzes.

Rechtsvertretung – eine wesentliche Voraussetzung für die Beschleunigung der Verfahren

Für beschleunigte Asylverfahren braucht es kurze Fristen. Doch die Verfahren können nur dann schneller abgeschlossen werden, wenn die Qualität der Entscheide stimmt. Sonst gibt es viele Beschwerden und diese würden die Verfahren in die Länge ziehen. Damit die Verfahren trotzdem rechtstaatlich korrekt und fair bleiben, erhalten die Asylsuchenden die notwendige Beratung und Rechtsvertretung. So verstehen sie ihre Rechte und Pflichten besser, können einen negativen Entscheid eher akzeptieren und reichen weniger Beschwerden ein. Und wenn es weniger Beschwerden gibt, können die Verfahren früher abgeschlossen werden. Das heisst: Der unentgeltliche Rechtsschutz ist also eine Grundvoraussetzung, damit es überhaupt schnell gehen kann. 

Effizientere Abläufe entlasten die Kantone, Städte und Gemeinden

In Zukunft sollen die meisten Asylverfahren in Asylzentren des Bundes abgeschlossen werden. Dort befinden sich alle wichtigen Personen und Organisationen des Asylverfahrens unter einem Dach. Das führt zu effizienteren Abläufen und tieferen Kosten. Damit braucht es verglichen mit heute auch weniger Unterbringungsplätze – Bund, Kantone und Gemeinden können dadurch Millionen sparen.

Einfache Bewilligungsverfahren für Asylzentren des Bundes

Für den Bau der neuen Zentren sollen die heute komplizierten und langwierigen Bewilligungsverfahren vereinfacht werden. Mit dem sogenannten Plangenehmigungsverfahren sollen Asylzentren rasch gebaut werden können. Enteignungen hingegen sind nicht zu erwarten, denn der Bund will Unterkünfte rasch errichten und eröffnen. Es macht daher keinen Sinn, langwierige Enteignungsverfahren durchzuführen, die mehrere Jahre dauern. Geeignete Standorte werden deshalb wie bisher in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen, Städten und Gemeinden gesucht und einvernehmlich geplant. Und Kantone und Gemeinden haben nach wie vor ein Mitspracherecht. Sie können Beschwerde einlegen und rekurrieren. Dieses Plangenehmigungsverfahren ist üblich bei wichtigen öffentlichen Aufgaben, die der Staat für die Allgemeinheit erbringt.

 



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Letzte Änderung 05.06.2016

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