Richtig? - Juste? - Giusto?

Feuerwaffen werden nicht registriert.

Falsch. Jeder Erwerb einer Feuerwaffe, und damit die Waffe selbst sowie die Angaben zur erwerbenden Person, werden im kantonalen Informationssystem des Wohnsitzkantons der erwerbenden Person registriert. Gegenwärtig sind gut 600'000 Waffen und deren Inhaberinnen und Inhaber registriert.

Jemand, der in einem Kanton ein Waffenverbot auferlegt bekommt, kann in einem anderen Kanton problemlos eine Waffe kaufen.

Falsch. Der Wohnsitzkanton der erwerbenden Person erteilt die Bewilligung zum Erwerb einer Feuerwaffe. Er prüft, ob die betreffende Person die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. In welchem Kanton die Person die Feuerwaffe schliesslich erwirbt, steht ihr frei. Erfüllt die Person die Anforderungen nicht, wird sie zentral in einer Datenbank der Zentralstelle Waffen beim Bundesamt für Polizei registriert. Die Kantone erhalten diese Informationen auf Anfrage, sie werden künftig online und direkt darauf zugreifen können. So können sie bei der Prüfung eines Antrags feststellen, ob der betreffenden Person die Waffe in einem anderen Kanton bereits verweigert wurde. Damit ist sicher gestellt, dass ein abgelehnter Antragsteller nicht auf einen anderen Kanton ausweichen kann.

Letzte Änderung 26.05.2020

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