Elektronische Identität: das E-ID-Gesetz

Amtliche Endergebnisse


  • Stimmbeteiligung:
  • Total Stimmen:
  • Ja:
  • Nein:
  • Stände Ja:
  • Stände Nein:

51,29 %
2 762 770
984 574 (35,6 %)
1 778 196 (64,4 %)
0 0/2
20 6/2

Ergebnisse im Detail

Medienkonferenz vom 7. März 2021


Unten finden Sie die Informationen zum Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz), die das EJPD vor der Abstimmung vom 7. März 2021 online veröffentlicht hatte.

TV-Statement

Bundesrätin Karin Keller-Sutter

Erklärvideo

Medienkonferenz, 14. Januar 2021

Wer im Internet Waren oder Dienstleistungen beziehen will, muss sich meistens identifizieren. Dafür gibt es heute verschiedene Verfahren, oft mit Benutzername und Passwort. Aber keines ist in der Schweiz gesetzlich geregelt, und für keines übernimmt der Bund die Garantie, dass es sicher und zuverlässig funktioniert. Deshalb haben Bundesrat und Parlament ein Gesetz ausgearbeitet als Grundlage für eine vom Bund anerkannte elektronische Identität, die E-ID. Gegen das Gesetz wurde das Referendum ergriffen, die Abstimmung findet am 7. März 2021 statt.

Das neue Gesetz regelt, wie Personen im Internet mit der E-ID eindeutig identifiziert werden, damit sie Waren oder Dienstleistungen einfach und sicher online bestellen können. Zum Beispiel können sie damit ein Bankkonto eröffnen oder ein amtliches Dokument anfordern.

Die E-ID ist freiwillig. Wer eine will, stellt zuerst bei einer vom Bund anerkannten E-ID-Anbieterin einen Antrag. Die Anbieterin übermittelt den Antrag an den Bund, der die Identität der antragstellenden Person prüft und der Anbieterin grünes Licht für die Ausstellung der E-ID gibt.

Die technische Umsetzung der E-ID überlässt der Bund den Anbieterinnen. Das können Unternehmen, Kantone und Gemeinden sein. Der Bund kontrolliert sie laufend.

Bei der Ausstellung und der Nutzung der E-ID können wie bei jedem Identifizierungsverfahren sensible Daten anfallen. Bei der E-ID sind die Vorschriften zum Datenschutz aber strenger als üblich.

Haltung von Bundesrat und Parlament

Aus der Sicht von Bundesrat und Parlament sprechen folgende Überlegungen für das Gesetz:

Aus all diesen Gründen empfehlen Bundesrat und Parlament ein Ja zum "Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste". 

In einem Podcast beantwortet Urs Paul Holenstein, Leiter Fachbereich Rechtsinformatik im Bundesamt für Justiz, Fragen zum E-ID-Gesetz. Das Gespräch führt Thomas Kläusli.

Weitere Infos

Dokumentation




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Letzte Änderung 07.03.2021

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