e) Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden

e) Zusammenarbeit nationale Behörden

«Stellenübergreifende Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden im jeweiligen Mitgliedstaat, die für Grenzkontrollen oder andere Aufgaben an den Grenzen zuständig sind, sowie zwischen den für die Rückkehr zuständigen Behörden im jeweiligen Mitgliedstaat, einschliesslich eines regelmässigen Informationsaustauschs über vorhandene Systeme; falls angezeigt, umfasst dies auch die Zusammenarbeit mit den für den Schutz der Grundrechte zuständigen nationalen Stellen»

(Art. 3, Abs. 1, Bst. e Verordnung (EU) 2019/1896 über die Europäische Grenz- und Küstenwache)

Strategische Ziele der IBM-Strategie III und Massnahmen


a) Grenzkontrolleb) Such- und Rettungseinsätze auf Seec) Risikoanalysei) Rückkehrd) Informationsaustausch Mitgliedstaaten und Frontexe) Zusammenarbeit nationale Behördenf) Zusammenarbeit zwischen Organen der Uniong) Zusammenarbeit mit Drittstaatenh) Kontrollen innerhalb des Schengen-Raumsj) Einsatz moderner Technologienk) Qualitätssicherungsmechanismenl) Solidaritätsmechanismenm) Grundrechten) Aus- und Weiterbildungo) Forschung und Innovation

Letzte Änderung 13.12.2024

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