Volksabstimmung vom 9. Juni 2013
Bis ein Asylgesuch rechtskräftig entschieden ist, dauert es oft lange. Das soll mit einer Revision des Asylgesetzes geändert werden. Das Parlament hat eine Reihe von Bestimmungen dieser Revision für dringlich erklärt. Diese Änderungen traten am 29. September 2012 in Kraft.
Da gegen diese dringliche Asylgesetzrevision das Referendum ergriffen wurde, stimmt das Volk am 9. Juni 2013 darüber ab. Wird die Vorlage angenommen, werden die Massnahmen bis zum 28. September 2015 ins ordentliche Recht überführt. Lehnt das Stimmvolk hingegen die gesetzlichen Bestimmungen ab, so treten sie am 29. September 2013 wieder ausser Kraft.
Bundesrat und Parlament empfehlen die dringlichen Änderungen des Asylgesetzes zur Annahme.
Eine der Bestimmungen der Revision erleichtert die Eröffnung von neuen Bundesunterkünften. Wegen des aktuellen Platzmangels in den Bundeszentren müssen die Asylsuchenden heute zu früh auf die Kantone verteilt werden, was die Verfahren verlangsamt. Die Revision ermöglicht es zudem, neue Abläufe bei der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren des Asylverfahrens zu testen mit dem Ziel, nach einem fairen Verfahren rascher über die Asylgesuche entscheiden zu können.
Die Revision des Asylgesetzes enthält darüber hinaus Änderungen im Umgang mit Asylsuchenden. So kann der Bund etwa in den Bundesunterkünften die Beschäftigungsprogramme ausbauen. Eine andere Massnahme betrifft die wenigen Asylsuchenden, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden oder den Betrieb der Bundeszentren erheblich stören. In Zukunft kann man diese Asylsuchenden in besonderen Zentren unterbringen.
Die Gesetzesrevision führt zudem dazu, dass es nicht mehr möglich ist, bei einer Schweizer Vertretung im Ausland ein Asylgesuch einzureichen. Personen, die direkt an Leib und Leben gefährdet sind, werden mit einem humanitären Visum aber weiterhin Schutz in der Schweiz finden.
Amtliche Endergebnisse
- Stimmbeteiligung: 39,43%
- Total Stimmen: 2'005'181
- Ja: 1'573'007 (78,45%)
- Nein: 432'174 (21,55%)
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Dokumentation
Medienkonferenz vom 25. März 2013
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Letzte Änderung 09.06.2013