Erleichterte Einbürgerung für junge Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation

Abstimmung vom 12. Februar 2017 über den Bundesbeschluss über die erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration

Die erleichterte Einbürgerung für junge Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation ist am 12. Februar 2017 an der Urne angenommen worden.

Amtliche Endergebnisse


  • Stimmbeteiligung: 46,84%
  • Total Stimmen: 2'482'471
  • Ja: 1'499'627 (60,4%)
  • Nein: 982'844 (39,6%)

Unten finden Sie die Informationen zur erleichterten Einbürgerung für junge Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation, die das EJPD vor der Abstimmung vom 12. Februar 2017 online veröffentlicht hatte.


Junge Ausländerinnen und Ausländer, deren Familien seit Generationen in der Schweiz leben und die hier längstens integriert sind, sollen sich leichter einbürgern lassen können. Über diese Verfassungsänderung stimmt die Schweizer Bevölkerung am 12. Februar 2017 ab. 

Worum geht es bei der erleichterten Einbürgerung für die dritte Generation?

In der Schweiz leben viele junge Ausländerinnen und Ausländer, deren Grosseltern in die Schweiz eingewandert und deren Eltern hierzulande aufgewachsen sind. Diese jungen Menschen sind hier geboren oder zur Schule gegangen. Sie sprechen unsere Sprache, machen im Sportclub mit und engagieren sich in Vereinen. Ihre Heimat ist die Schweiz. Wollen sich diese Menschen einbürgern lassen, müssen sie heute ein langes und oft sehr aufwendiges Einbürgerungsverfahren durchlaufen.

National- und Ständerat wollen dies ändern und es jungen, gut integrierten Ausländerinnen und Ausländern der 3. Generation ermöglichen, sich bis zu einem Alter von 25 Jahren erleichtert einbürgern zu lassen. Mit dem Schweizer Bürgerrecht können diese jungen Menschen in unserer Demokratie Verantwortung zu übernehmen. 

Keine automatischen Einbürgerungen

Bei einer erleichterten Einbürgerung wird nur das Verfahren vereinfacht: Es dauert deutlich weniger lang und kostet auch weniger als die ordentliche Einbürgerung. Zudem hat es sich bewährt, bereits seit Jahren werden Ehepartnerinnen und -Partner von Schweizer Staatsangehörigen nach diesem Verfahren eingebürgert.

Automatisch wird auch in Zukunft niemand eingebürgert: Einbürgerungswillige müssen ein Gesuch einreichen und wie bisher eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen. Vor allem müssen sie gut integriert sein. Das heisst, sie müssen sich unter anderem an unsere Rechtsordnung halten und unsere Grundwerte wie die Gleichberechtigung von Mann und Frau respektieren. Die erleichterte Einbürgerung ist Aufgabe des Bundes. Die Kantone können sich aber weiterhin zu jedem Fall äussern. 

Einheimische ohne roten Pass

Wie das Parlament befürwortet auch der Bundesrat, dass die Einbürgerung für junge Ausländerinnen und Ausländer der 3. Generation erleichtert wird. Diese jungen Menschen haben ihr ganzes Leben in der Schweiz verbracht und haben in aller Regel einen stärkeren Bezug zur Schweiz als zum Heimatland ihrer Grosseltern. Sie sollen sich leichter einbürgern lassen können, damit sie zu vollwertigen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern mit allen Rechten und Pflichten werden können. 


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Letzte Änderung 12.02.2017

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