Die Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie im Schweizer Waffenrecht wurde am 19. Mai 2019 an der Urne mit 63,7% Ja-Stimmen angenommen.
Amtliche Endergebnisse
- Stimmbeteiligung: 43,88%
- Total Stimmen: 2'356'154
- Ja: 1'501'880 (63,7%)
- Nein: 854'274 (36,3%)
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Ergebnis der Abstimmung im Detail
(Bundesamt für Statistik BFS)
Bundesrätin Keller-Sutter zum Ja zum neuen Waffengesetz: "Damit bleiben wir der bewährten Politik treu, die wir aus Überzeugung pflegen: Wir bemühen uns um den Schutz und die Sicherheit der Menschen in der Schweiz, ohne die Tradition des Schiesswesens in Frage zu stellen."
Nachfolgend finden Sie die Informationen zur Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie im Schweizer Waffenrecht, die das EJPD vor der Abstimmung vom 19. Mai 2019 online veröffentlicht hatte.
TV-Statement
Bundesrätin Karin Keller-Sutter
Medienkonferenz, 14. Februar 2019
Interview, 10vor10, 29.03.2019
Worum geht es?
Das Schweizer Waffenrecht hat – wie auch dasjenige der EU – zum Ziel, Missbrauch von Waffen zu bekämpfen. Damit es den aktuellen Erfordernissen entspricht, muss das Waffenrecht bei Bedarf angepasst werden. Die Europäische Union hat ihre Waffenrichtlinie ab 2013 revidiert und 2017 verabschiedet. Die Schweiz als Mitglied im Verbund der Schengen- und der Dublin-Staat will diese Änderung der EU-Waffenrichtlinie im Schweizer Waffenrecht umsetzen. Neu sieht das Gesetz eine Pflicht zur Markierung aller wesentlichen Bestandteile einer Waffe vor. Das erleichtert es der Polizei, die Herkunft einer Waffe zu klären. Zudem wird der Informationsaustausch mit den anderen Schengen-Staaten verbessert, etwa darüber, wem der Erwerb einer Waffe aus Sicherheitsgründen verweigert wurde. Vorgesehen sind auch punktuelle Anpassungen bei der Zulassung von halbautomatischen Waffen mit einem grossen Magazin. Mit solchen Waffen kann ohne Nachladen eine grosse Anzahl von Schüssen abgegeben werden.
Als Mitglied des Schengen-Verbundes konnte die Schweiz bei der Änderung der EU-Waffenrichtlinie mitarbeiten und weitergehende Regelungen verhindern. Die Schweizer Schiesstradition wird deshalb in keiner Weise gefährdet:
- Sturmgewehre können nach dem Militärdienst weiterhin direkt übernommen werden.
- Im Schweizer Schiesssport können weiterhin auch halbautomatische Waffen mit einem grossen Magazin wie z.B. das Sturmgewehr verwendet werden.
- Es sind weiterhin weder medizinische noch psychologische Tests nötig.
- Ein zentrales Waffenregister ist nicht vorgesehen.
- Und auch Jägerinnen und Jäger können ihre Waffen wie bisher verwenden.
Gegen die Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie im Schweizer Waffenrecht hat die «Interessengemeinschaft Schiessen Schweiz» das Referendum ergriffen. Die Abstimmung findet am 19. Mai 2019 statt.
Eine Ablehnung dieser Teilrevision würde diese Zusammenarbeit mit dem Verbund der Schengen- und Dublin-Staaten voraussichtlich automatisch beenden.
4. Für den Fall, dass:
a) die Schweiz ihren Beschluss notifiziert, den Inhalt eines Rechtsakts oder einer Massnahme nach Absatz 2, auf den beziehungsweise auf die die in diesem Abkommen vorgesehenen Verfahren angewendet wurden, nicht zu akzeptieren; oder
b) die Schweiz die Notifizierung nicht innerhalb der in Absatz 2 Buchstabe a) oder Absatz 5 Buchstabe a) vorgesehenen Frist von 30 Tagen vornimmt; oder
c) die Schweiz die Notifizierung nicht nach Ablauf der Referendumsfrist oder, im Falle eines Referendums, innerhalb der in Absatz 2 Buchstabe b) vorgesehenen Frist von zwei Jahren vornimmt oder von dem Zeitpunkt an, der für das Inkrafttreten des betreffenden Rechtsakts oder der betreffenden Massnahme vorgesehen ist, nicht für die vorläufige Anwendung nach Absatz 2 Buchstabe b) sorgt;
wird dieses Abkommen als beendet angesehen, es sei denn, der Gemischte Ausschuss beschliesst innerhalb von 90 Tagen nach sorgfältiger Prüfung der Möglichkeiten zur Fortsetzung des Abkommens etwas anderes. Die Beendigung dieses Abkommens wird drei Monate nach Ablauf der Frist von 90 Tagen rechtswirksam.
Die Haltung von Bundesrat und Parlament
Für Bundesrat und Parlament ist deshalb klar: Die Teilrevision bringt punktuelle Verbesserungen beim Schutz vor Waffenmissbrauch und administrative Änderungen für einen Teil der Schützinnen und Schützen. Sie gefährdet unsere Schiesstradition nicht. Und sie sichert die Zusammenarbeit mit den Schengen- und Dublin-Staaten. Bundesrat und Parlament empfehlen deshalb ein Ja zu dieser Teilrevision des Schweizer Waffenrechts.
Die wichtigsten Argumente:
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz vor Waffengewalt schützen: Das ist das Ziel des Schweizer Waffenrechts. Dabei wird nie vergessen, dass unser Schiesswesen eine lange Tradition hat. Diese soll bewahrt werden. Die Teilrevision liegt auf der Linie dieser bewährten Schweizer Politik im Umgang mit Waffen.
Weil die Schweiz bei Schengen dabei ist, konnte sie bei der Aktualisierung der EU-Waffenrichtlinie mitreden. Vertreter der Schweiz sind an solchen Arbeiten direkt beteiligt. Sie können in den Arbeitsgruppen die Position der Schweiz einbringen und unmittelbar Einfluss nehmen auf den Inhalt der Regelung. Gemeinsam mit anderen Staaten konnte die Schweiz bei der Waffenrichtlinie weitergehende Regelungen verhindern, die unsere friedliche Schiesstradition hätten gefährden können. Und jetzt kann die Stimmbevölkerung entscheiden. Von einem Diktat der EU kann also nicht die Rede sein.
Die Tradition des Schweizer Schiesswesens bleibt unangetastet. Anlässe wie das Eidgenössische Schützenfest, Feldschiessen, das Obligatorische, das Zürcher Knabenschiessen oder die Jungschützenkurse, der «Grand Tir des Abbayes Vaudoises» oder der «Tiro Storico San Gottardo», kurz: der wettkampfmässige Breiten- und Spitzensport im Schiessen – nichts davon wird durch die vorliegende Teilrevision gefährdet.
Was die Schützen anfänglich befürchtet haben und sie veranlasst hat, das Referendum anzukündigen, bevor die Richtlinie überhaupt verabschiedet war, ist nicht eingetreten:
- Niemand wird entwaffnet.
- Sturmgewehre können nach dem Militärdienst weiterhin direkt übernommen werden.
- Im Schweizer Schiesssport können weiterhin auch halbautomatische Waffen mit einem grossen Magazin wie z.B. das Sturmgewehr verwendet werden.
- Es sind weiterhin weder medizinische noch psychologische Tests nötig.
- Ein zentrales Waffenregister ist nicht vorgesehen.
- Und auch Jägerinnen und Jäger können ihre Waffen wie bisher verwenden.
Die Teilrevision des Schweizer Waffenrechts bringt punktuelle, administrative Neuerungen beim Umgang mit gewissen Waffen. Wer bei Inkrafttreten der Gesetzesänderung bereits eine halbautomatische Waffe besitzt, kann sie behalten. Er oder sie muss diese aber innerhalb von drei Jahren dem kantonalen Waffenbüro melden – falls diese nicht schon registriert ist. Wer künftig eine erwerben will, muss nach fünf und nach zehn Jahren nachweisen, dass er damit regelmässig schiesst oder Mitglied eines Schützenvereins ist. Sammler und Museen müssen künftig aufzeigen, dass sie solche Waffen sicher aufbewahren und ein Verzeichnis der Waffen führen. Ein Beispiel einer solchen Waffe ist das Sturmgewehr – wobei es bei diesem, falls es direkt von der Armee übernommen wird, keinerlei Änderungen gibt.
Lehnt die Schweiz die Teilrevision und damit die Umsetzung der Waffenrichtlinie ab, endet die Zusammenarbeit automatisch. Wenn uns die EU und die 28 Vertragsstaaten nicht alle innert 90 Tagen entgegenkommen, fällt der Vertrag zu Schengen dahin und damit auch der zu Dublin. Ein Wegfall dieser beiden Verträge hätte weitreichende Folgen für unser Land – in erster Linie für die Sicherheit, das Asylwesen, aber auch für den Grenzverkehr, die Reisefreiheit und für die Volkswirtschaft als Ganzes:
- Polizei und Grenzwache hätten keinen Zugriff mehr auf die Informations- und Fahndungssysteme von Schengen und Dublin, und sie würden wichtige Informationen nicht mehr automatisch bekommen.
- Die Schweiz müsste Asylgesuche von Menschen prüfen, deren Gesuch in einem europäischen Land bereits abgelehnt wurde.
- Europareisende müssten für einen Besuch der Schweiz neben dem Schengen-Visum ein zweites für die Schweiz lösen. Darunter würde die Tourismusbranche leiden.
- Auch der Grenzverkehr zu den Nachbarstaaten und an den Flughäfen würde erschwert, weil die Grenze zu den Nachbarstaaten zu einer «Schengen-Aussengrenze» würde. Das würde unsere Reisefreiheit einschränken.
Alles in allem könnte sich pro Jahr ein finanzieller Schaden für die Schweizer Volkswirtschaft in Milliardenhöhe ergeben, wie ein
Bericht des Bundesrates von Februar 2018 aufzeigt.
Die beiden Abkommen von Schengen und Dublin sind zentrale Elemente des bilateralen Wegs. Es ist offensichtlich, dass es die Beziehungen der Schweiz zur EU insgesamt erschweren würde, wenn die Zusammenarbeit der Schweiz mit den europäischen Ländern im Sicherheits- und Asylbereich enden würde.
Weitere Infos
Dokumentation
Revision des Waffengesetzes
Revision der Waffenverordnung
Schengen/Dublin
- Faktenblatt - Schengener Zusammenarbeit, Beteiligungsrechte Schweiz (PDF, 122 kB, 05.06.2020)
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Themenseite Schengen
(Bundesamt für Polizei fedpol)
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Ohne Schengen ist die Schweizer Polizei blind
(Schweizerische Gesellschaft für Aussenpolitik SGA, Kolumne von René Bühler, Stellvertretender Direktor Fedpol)
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"Wir wären ausgeschlossen aus dem gemeinsamen Fahndungsraum"
(Stark + vernetzt, Interview mit Nicoletta della Valle, Direktorin fedpol)
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Themenseite Dublin
(Staatssekretariat für Migration SEM)
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Themenseite Schengen/Dublin
(EDA, Direktion für europäische Angelegenheiten DEA)
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FAQ Schengen/Dublin
(EDA, Direktion für europäische Angelegenheiten DEA)
Medienmitteilungen
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Reden
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Interviews
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"Die EU würde die Schweiz im Stich lassen": Justizministerin Karin Keller-Sutter warnt vor "Schweizer Brexit"CH Media: "Bundesrätin Karin Keller-Sutter erklärt, wieso sie die EU-Waffenrichtlinie für zumutbar hält, wieso sie der Abwendung eines «Schweizer Brexits» Priorität einräumt und was dieser für das Rahmenabkommen mit der EU bedeutet."
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Keller-Sutter zufrieden mit ihrer ersten Abstimmung als BundesrätinTages-Anzeiger: "Das heutige Ja zum Waffenrecht sichere den Verbleib der Schweiz im Schengen-Dublin-System, sagte eine sichtlich zufriedene Karin Keller-Sutter. Es war die erste Abstimmung, die Keller-Sutter als Bundesrätin vertrat."
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TalkTäglich zum revidierten WaffengesetzTalkTäglich: "Der Preis bei einem 'Nein' ist sehr hoch." Bundesrätin Karin Keller-Sutter erklärt, warum die Schweiz ihre Schengen-Mitgliedschaft riskiert, wenn die Bevölkerung am 19. Mai nicht Ja zur Teilrevision des Waffenrechts sagt - und warum das für die Sicherheit in unserem Land fatal wäre.
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Infrarouge: Abstimmungs-Sendung zur Teilrevision des WaffengesetzesIn der Sendung Infrarouge des Senders RTS erklärt Bundesrätin Karin Keller-Sutter, weshalb Bundesrat und Parlament empfehlen, die Teilrevision des Waffengesetzes am 19. Mai anzunehmen. Eine Ablehnung der vernünftigen und minimalen Anpassungen im Waffengesetz würde die Zusammenarbeit mit den europäischen Nachbarstaaten in den Bereichen Sicherheit, Asyl und Visa in Frage stellen.
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«Das neue Waffenrecht ist im Interesse der Schützen»Blick: "Am 19. Mai stimmt die Schweiz über ein verschärftes Waffenrecht ab. Es ist der erste Abstimmungskampf für die neue Justizministerin Karin Keller-Sutter. Die Bundesrätin stellt sich im Live-Talk den Fragen der BLICK-Leserinnen und -Leser!"
Letzte Änderung 19.05.2019