Volksabstimmung vom 28. Februar 2016
Die Volksinitiative "Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative)" ist am 28. Februar 2016 an der Urne abgelehnt worden.
Amtliche Endergebnisse
- Stimmbeteiligung: 63,73%
- Total Stimmen: 3'342'063
- Ja: 1'375'098 (41,1%)
- Nein: 1'966'965 (58,9%)
Unten finden Sie die Informationen zur Initiative "Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative)", die das EJPD vor der Abstimmung vom 28. Februar 2016 online veröffentlicht hatte.
Ende 2010 haben Volk und Stände die Initiative "Für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungsinitiative)" angenommen. Diese Initiative verpflichtete das Parlament, die neuen Verfassungsbestimmungen innert fünf Jahren umzusetzen, also die entsprechenden Gesetze anzupassen. Das Parlament hat diesen Auftrag inzwischen fristgerecht erfüllt. Gegen die neuen Gesetze zur Ausschaffung krimineller Ausländerinnen und Ausländer wurde kein Referendum ergriffen. Stattdessen hatten die Initianten bereits Ende Dezember 2012, also noch während die Gesetzgebungsarbeiten liefen, eine Initiative eingereicht ("Durchsetzungsinitiative"), die weiter geht als die Ausschaffungsinitiative und die Gesetze nochmals verschärfen will.
Strikter Automatismus
Die Initiative verlangt, dass ausländische Personen automatisch aus der Schweiz ausgewiesen werden, wenn sie bestimmte Straftaten begangen haben. Wie schwer die Tat war und wie hoch die Strafe ausfällt, soll dabei ebenso wenig eine Rolle spielen wie andere Umstände.
Bruch mit Grundregeln der Demokratie
Bundesrat und Parlament lehnen die Durchsetzungsinitiative ab. Für den Bundesrat steht ausser Frage: Die Durchsetzungsinitiative ist unmenschlich und behandelt die 2 Millionen Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz wie Menschen zweiter Klasse. Bei ihnen soll plötzlich nicht mehr der Grundsatz gelten, dass ein Gericht jeden Einzelfall prüft, wenn es eine so schwerwiegende Massnahme wie die Landesverweisung ausspricht. Besonders betroffen davon wären Menschen, die in der Schweiz verwurzelt sind, zum Beispiel "Secondos".
Die Durchsetzungsinitiative hebelt zudem die Gewaltenteilung aus und bricht mit Grundregeln unserer Demokratie. Sie umgeht das Parlament, indem sie detaillierte Bestimmungen über die Ausschaffung direkt in die Verfassung schreiben will. In unserer Demokratie ist es aber die Aufgabe des Parlaments, Gesetze zu erlassen. Zudem will die Durchsetzungsinitiative auch die Befugnisse der Gerichte massiv einschränken. Bei einer Annahme der Initiative könnten die Gerichte nicht mehr auf Besonderheiten eines Falls eingehen; auch schwere persönliche Härtefälle würden nicht mehr berücksichtigt.
Rechtsunsicherheit – schädlich für die Wirtschaft
Schliesslich steht die Durchsetzungsinitiative in Konflikt mit internationalen Verpflichtungen, unter anderem mit den Menschenrechten und dem Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU. Eine Annahme könnte zusätzliche Unsicherheiten in die bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU bringen und das Klima für die ohnehin schwierigen Gespräche zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative verschlechtern. Unklare Beziehungen zum wichtigsten Wirtschaftspartner belasten die Wirtschaft sehr. Stabilität und Rechtssicherheit sind aber zwei grosse Trümpfe der Schweiz, die wir nicht leichtsinnig aufs Spiel setzen sollten.
Weitere Infos
Dokumentation
Erläuterungen
Links
- Durchsetzungsinitiative (www.admin.ch)
- Initiativtext: Bundesbeschluss über die Volksinitiative "Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative)" vom 20. März 2015
- Umsetzung Ausschaffungsinitiative: Bundesbeschluss vom 20. März 2015
- Botschaft des Bundesrates zur Volksinitiative "Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative)"
- Chronologie: Eidgenössische Volksinitiative 'Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative)'
Dossier
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Reden
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Letzte Änderung 28.02.2016